Hallo ich hab an Euch mal eine Frage

Unsere Kollegen im Erzieherbereich haben alle Teilzeitverträge(z.B. mit 30 Std. Wochenarbeitszeit)Bei vielen Kollegen trifft es jedoch zu, dass sie schon seit Anfang ihrer Einstellung 40Std arbeiten und auch bezahlt bekommen . Die Zeiträume umfassen 1,2-10 Jahre und mehr, wie sie durchgehend vollzeitbeschäftigt sind. Wenn die Kinderzahlen sich verändern muss auch der Personalschlüssel gewahrt werden, dass bedeutet bei weniger Kindern sinken auch die Betreuungsstunden.
Kann eine Erzieherin die über Jahre, ich z.B.10 Jahre, arbeitet, dann auf weniger Stunden gesetzt werden? Oder gilt hier auch, wie bei Fortzahlung Weihnachtsgeld die betriebliche Übung bzw. das Gewohnheitsrecht?
Gibt es eine Frist, wo die Grundarbeitszeit dann automatisch aufgehoben ist?(wie zum Beispiel bei Befristungen nach der dritten automatisch unbefristet)Gibt es irgendwo gesetzliche Regelungen und wo findet man diese?
Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar