Anwesenheitspflicht, aber Ehrenamtlich?!
Hallo, Es geht um ein großes Fest/Tag der offenen Tür. Im letzten Monatsgespräch wollten wir mit der Leitung über ihre ausgesprochene Urlaubsperre sprechen, da diese nicht mit dem Betriebsrat besprochen worden ist. In dem Gespräch kam dann von der Leitung, das alle Mitarbeiter eine Anwesenheitspflicht bei dem Fest haben, aber ehrenamtlich arbeiten sollen (das heist sie dürfen sich keine Stunden aufschreiben) Wir haben das zum ersten mal gehört, die Leitung sagte, sie habe das wohl schon öfters gesagt?! So anwesenheitspflicht und ehrenamtlich, schließt sich doch irgendwie schon aus! Oder? Gibt es da was rechtliches? Wie ist eure Meinung dazu? Vielen Dank schon mal.
Community-Antworten (1)
04.09.2018 um 22:53 Uhr
Über meine Freizeit bestimme ich selber und nicht mein Arbeitgeber! Es gibt keine ehrenamtliche Anwesenheitspflicht!
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