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Ehrenamt um Überstunden zu umgehen

K
kolibri64
Mai 2019 bearbeitet

Eine Beschäftigte wurde aufgefordert, eine ihrer normalen Arbeit entsprechende Veranstaltung beim gleichen Arbeitgeber ehrenamtlich auszuüben. Dies wurde von ihr abgelehnt. Ist eine derartige Kombination überhaupt statthaft? Die Veranstaltung findet an einem Sonntag statt und ist somit außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Die tarifvertragliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerin beträgt 39,5 Stunden/Woche. Offensichtlich soll hier die Überstundenregelung unterlaufen werden.

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

09.05.2019 um 11:45 Uhr

kolibri64 gibt es einen BR? Nach meiner Auffassung kann der AG die "normale Arbeit" nicht einfach als "Ehrenamt" deklarieren und insofern wäre es mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit. Glückwunsch der Kollegin, dass sie abgelehnt hat. ???

B
BRPaul

09.05.2019 um 12:03 Uhr

Meines Wissens nach darf/kann man die selbe Tätigkeit beim selben Arbeitgeber nacht als Haupt- und Ehrenamt ausüben siehe auch

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/drk-tv-232-mehrere-arbeitsverhaeltnisse-zu-demselben-arbeitgeber-3-abs-2-drk-tv_idesk_PI13994_HI2165397.html

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