Eine Beschäftigte wurde aufgefordert, eine ihrer normalen Arbeit entsprechende Veranstaltung beim gleichen Arbeitgeber ehrenamtlich auszuüben. Dies wurde von ihr abgelehnt. Ist eine derartige Kombination überhaupt statthaft? Die Veranstaltung findet an einem Sonntag statt und ist somit außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Die tarifvertragliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerin beträgt 39,5 Stunden/Woche. Offensichtlich soll hier die Überstundenregelung unterlaufen werden.