Wegen Ehrenamt samstags frei?
Hallo an Alle,
Frage: Ein Ehepaar, dass bei uns im Betrieb arbeitet, arbeitet Samstags nicht, mit der Begründung, dass beide samstags ein Ehrenamt haben. Was das für ein Ehrenamt ist, konnte mir keiner beantworten und das wurde wohl auch nie schriftlich eingerecht. Die Kollegen, die in der Abteilung mitarbeiten, sind natürlich nicht begeistert, dass die Arbeit gerade an einem Samstag immer an ihnen hängenbleibt. Mich würde nun interessieren, ob dies alles so richtig ist?
Dieser Kollege mit dem Ehrenamt war vor uns der BRV und mittlerweile haben wir schon einige wundersame Dinge gehört, die als richtig an die Kollegen weiter gegeben wurden und dann doch nicht der Richtigkeit entsprachen.
Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruß Sabine
Community-Antworten (6)
16.01.2011 um 16:39 Uhr
Sabine, vielleicht ein Fall für §§ 75/78 BetrVG?
16.01.2011 um 17:07 Uhr
SabineBr
aus welchem Grund wird Samstags gearbeitet? Samstag = Regelarbeitstag da 6 Tage-Woche? Oder??
Wenn es Mehrarbeit betrifft solltst Du mit dem Br reden, sofern es einen gibt. Denn der muss Samstagsarbeit zustimmen und dann auch dabei darauf achten, dass hier alle möglichst gleich behandelt werden.
16.01.2011 um 19:04 Uhr
Hallo,
also, bei uns wird auch samstags generell gearbeitet (Einzelhandel) Jeder hat seine Stundenzahl, die dann auf fünf Tage verteilt wird. Und natürlich muss jeder Kollege auch samstags arbeiten, bis auf diese Beiden, wegen ihrem "Ehrenamt". Und wie schon gesagt, die anderen Kollegen aus deren Abteilung finden es nicht prickelnd, dass sie laufend samstags arbeiten müssen und kamen halt auf uns als BR zu und fragten, ob das mit dem Ehrenamt so einfach geht.
17.01.2011 um 09:32 Uhr
Habt ihr einen BR, dann wende dich an diesen. Der der ist bei den Dienstplänen in der Mitbestimmung un dhier gefordert.
17.01.2011 um 10:38 Uhr
SabineBR
welches Bundesland seit ihr??
17.01.2011 um 10:56 Uhr
Was steht bei den beiden im AV? Vielleicht haben die ja Mo-Fr drinstehen... Für einige Ehrenämter gibt es auch Landesgesetze, nach denen ein ArbGeb gezwungen wäre, die MA freizustellen - da kann es schon passieren, dass der ArbGeb dies bei der Dienstplanung berücksichtigt... Also als BR den ArbGeb fragen, warum bei der Dienstplanung diese beiden nie Samstags auftauchen...
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