Erstellt am 07.01.2007 um 10:16 Uhr von Kölner
@Anton
Das ist mal eine ganz neue, innovative Frage, die es so hier noch nicht gegeben hat!
Dein Urlaubsanspruch für die ehrenamtliche BR-Tätigkeit ergibt sich aus dem BetrVG - nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 07.01.2007 um 13:54 Uhr von waschbär
Hi Kölner, das versteht er dorch gar nicht ! und fragt nachher noch wo er seine BR Ehrenamtliche tätigkeit bei der Steuer geltend machen kann .... :-)
Anton ( aud Tirol ??) ehrenamtliche BR-Tätigkeit ??? Geht es dir nicht gut ???
BR Arbeit ist Arbeit genau wie deine regelarbeit !
Ergo dein Urlaubsanspruch ergibt sich aus deiner Regelarbeit ! Nicht mehr und auch nicht weniger ! Weil guckst du > Wegen der BR Kisste darfst du eine Vorteile aber auch keine Nachteile haben , weder im Urlaub noch bei Geld oder bei äh Ehenamtlichen Tätigkeiten .
Erstellt am 07.01.2007 um 14:06 Uhr von Kölner
@Waschbär
Kein Mensch versteht DICH, wenn Du Deine Aussagen nicht wenigstens hinsichtlich des Nutzens des Buchstabens "k" prüfst...
Erstellt am 07.01.2007 um 14:24 Uhr von Anton
@ Waschbär
Mir geht es schon gut, aber wenn man etwas nicht versteht sollte man den Fehler vielleicht bei sich selbst suchen ;-), und wenn man eine Antwort weriß braucht man auch keine Frage zu stellen, oder ? Ehrenamt Heißt unentgeltlich!! Und ist meiner Meinung nach keine Regelarbeit im Sinne dieser Entlohnung sondern ein sozialer Beitrag zur arbeitlichen Gemeinschaft nur um DICH mal aufzuklären. Die Frage stellte ich auch aus dem Grund das der Arbeitgeber in der Hinsicjt finanzielle Entlastung für Fortbildung geniessen könnte, komprende??
Erstellt am 07.01.2007 um 14:27 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
wolltest du nicht "ruhiger" an die Sache ´rangehen ? ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 14:28 Uhr von Anton
Danke Kölner bist für Fragen offen, kannst Du mir vielleicht n Tip geben unter welchem Unterpunkt im Betr.Vg ich das finde ? hatte mal durchgeschaut aber noch nichts gefunden. lG Anton
Erstellt am 07.01.2007 um 14:29 Uhr von Anton
@ Bergmann,
;-D Ja, sorry arbeite dran
Erstellt am 07.01.2007 um 14:37 Uhr von Anton
@ kölner, @Bergmann
Ausserdem hat mir mal ein weiser Mann gesagt, es gibt keine doofen Fragen nur doofe Antworten war jetzt nicht auf Euch bezogen
Erstellt am 07.01.2007 um 14:42 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
der weise Mann war pit47 !
Erstellt am 07.01.2007 um 14:43 Uhr von Fayence
Anton,
da hatte ich die leise Hoffnung, ich würde nach ein paar Antworten verstehen, um was es Dir geht, aber ich verstehe Deine Frage noch immer nicht! ;-(
Es gibt Erholungsurlaub, der steht Dir in Deiner Eigenschaft als AN zu.
Es gibt Bildungsurlaub, der steht Dir in manchen Bundesländern in Deiner Eigenschaft als AN zu.
Es gibt Bildungsurlaub für Betriebsräte, gem. §37 Abs. 7 BetrVG.
Urlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten??? Ein AG muss AN bezahlt freistellen, wenn sie z.B. als ehrenamtlicher Richter in diesem Amt tätig werden. Aber sonst...
Was meinst Du denn jetzt genau?
Erstellt am 07.01.2007 um 14:59 Uhr von waschbär
Kölner k ?? wie Katze ??
Anton , also ich bekomme für meine BR Arbeit das gleiche Geld wie für meine Regelarbeit und auch d Gleichen Urlaub ...
allerdings mache ich meine BR Arbeit auch nur in der Arbeitszeit und nicht ans Ehrenamt , da mache ich was anderes ...
Meinst du nun das was Fayence aussagt ?
äh Bergmann ich bin geneigt , dem Pit47 zu Wieder sprechen ...
Erstellt am 07.01.2007 um 15:04 Uhr von Bergmann
@ Waschbär ,
Stichwort / Problem suchen-2 X - eingeben :doofe fragen -Ergebnis :
Hallo zusammen,
früher hieß es Hauptfürsorgestelle jetzt Integrationsamt. Da kann frau/mann schon mal durcheinander kommen.
Außerdem gibt es keine doofe Fragen, sondern nur doofe Antworten.
14 Antworten - 3531 mal gelesen Erstellt am 12.04.2006 - 11:57 von pit47
Gibt es weise Männer/Frauen (wegen AGG erwähnt) außerhalb vom Forum ?
Erstellt am 07.01.2007 um 15:10 Uhr von Pfarrer
@Anton
......bei allem Respekt und die selbstverständliche Tatsache voraussetzend dass es keine dummen Fragen gibt: Aber ich verstehe Deine Frage auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht?
Erstellt am 07.01.2007 um 15:21 Uhr von Fayence
Unverständnis stellt eine Haltung dar, die in der Auseinandersetzung mit etwas Mitgeteiltem bei einer adressierten bzw. sich mit dem Mitgeteilten auseinandersetzenden Person auftreten kann. Dabei kann ein Interpretandum nach Bedeutung und/oder Sinn nicht oder nur fehlerhaft interpretiert werden.
> Ich liebe Wikipedia! ;-)
P.S.
Anton, ich finde, wir haben uns jetzt eine echte Chance verdient, ein Memorandum schreiben zu können.
Erstellt am 07.01.2007 um 15:46 Uhr von waschbär
Hi Bergmann,
auch wen ich Evangelisch bin, Pfarrer hat recht es gibt Sie wirklich .-)
und Sie werden mehr ....
Erstellt am 07.01.2007 um 16:15 Uhr von Lotte
alle,
finde Antons Frage höchst interessant und sie kann von verschiedenen Seiten betrachtet werden. ;-)))
Für das "Ehrenamt" BRM ist der "Urlaub" für diese Tätigkeit im BetrVG §37 und §38 umfassend geregelt.
Wenn Du als BRM ein weiteres "Ehrenamt" bekleidest und dafür Sonderurlaub haben möchtest, dann kommt das auf Deinen TV, AV oder auf das bewohnte Bundesland an, ob dies möglich ist. In Hessen hast Du Glück als ehrenamtl. Jugendbetreuer:
http://www.hessen.de/irj/zentral_Internet?cid=3da7dd35689bb52d36eabea66ae67daf
Falls Du in Deinem Urlaub zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit herangezogen wirst, kannst Du u.U. eine Nachgewährung von Urlaub in Anspruch nehmen, dazu ein Urteil:
http://www.thw.bund.de/nn_246038/DE/content/meldungen/thw__im__inland/trends/2005/05/meldung__002.html
Erstellt am 07.01.2007 um 16:32 Uhr von waschbär
Hi lotte,
ich finde die frage nicht so wie Du ...
aber wen stört das schon ....Aber Anton d mag ich auch .-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:36 Uhr von Lotte
waschbär,
hast Du "Allemöger" getrunken? ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 16:40 Uhr von Anton
Und zu der Antwort von Fayence in 46456, und es gibt Urlaub für Ehrenamt.
jetzt wollte ich wissen ob ich da Urlaub für ehrenamt bekommen könnte wenn ich im Betriebsrat bin, ist doch nicht so schwer? oder rede ich so undeutlich? :-)
Ach ja Waschbär, wenn Du wie Deine Smileys nur ein Auge hast entschuldige ich das natürlich;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:42 Uhr von Anton
War pit47 zufällig ein Chinese? :-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:45 Uhr von Anton
bei Urluab für Ehrenamt ist man 8 Tage uentgeltlich von der Arbeit freigestellt den Arbeitsausfall Trägt der Träger der Maßnahme und diese Zeit ist Steuerfrei!
is ja auch egal suche mak selbst weiter aber Danke macht viel Freude mit Euch :-D
Erstellt am 07.01.2007 um 16:49 Uhr von waschbär
Anton,
"War pit47 zufällig ein Chinese" nein war er nicht !
Aber danke das Du selber die Antwort auf Pit47 Spruch gegeben hast.
Guckst Du Bergmann, es gibt Sie dorch .Diese fragen ...
Erstellt am 07.01.2007 um 16:50 Uhr von Fayence
Anton,
ich befürchte schlicht weg und einfach, dass weder hier noch ein BR überhaupt, jemals auf die Idee gekommen ist, dass ihm für dieses Ehrenamt "Sonderurlaub" im wahrsten Sinne des Wortes zustehen könnte oder würde.
Um jetzt wirklich auf Nummer sicher zu gehen: Du willst also aufgrund Deines Ehrenamtes als BR, z.B. 35 statt 30 Urlaubstage haben!? Und diese zusätzlichen 5 Tage sollen nicht durch den AG, sondern z.B. von einer Gewerkschaft finanziert werden.
P.S.
Ich habe zu lange darüber nachgedacht, ob Du wirklich eine so schier unglaubliche Idee haben könntest, dass Du mich mit Deiner Antwort überholt hast. :-)
Hast Du schon einmal etwas davon gehört, dass ein BR aufgrund seines Ehrenamtes keine Vorteile haben darf?
Erstellt am 07.01.2007 um 16:51 Uhr von Pfarrer
@Anton
...ach sooo, - verstehe, das wird aber problematisch werden, - wenn's aber bei Dir klappt werde ich das auch versuchen... ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:57 Uhr von Anton
Immer noch nicht verstanden? Lotte kommt der Sache schon näher in 46486, ich betreue tatsächlich Jugendgrupen. Und wenn fayence Meinung nach noch kein Betriebsrat auf diese Idee gekommen sein sollte, wobei es dann 38 Tage und nicht 35 wären, ist doch meine Doofe Fragerei hier berechtigt! So! Alles will irgendwann mal geklärt sein und es ist doch nur gut das jeder individuelle Interessen hat, und ich bin immer noch nur stellvertreter und darf so was fragen
Erstellt am 07.01.2007 um 16:59 Uhr von Lotte
Fayence,
ich glaube nicht dass Anton mit "Ehrenamt" die BR Tätigkeit meint, eher die Tätigkeit für die Gewerkschaft. Urlaub für's Ehrenamt gibt es ja nur, damit man das Ehrenamt während dieses Urlaubs ausüben kann, nicht damit man sich vom Ehrenamt erholt.
Aber schau doch mal in Deine Kristallkugel ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:59 Uhr von Anton
Ah, Isch Gucke!! wir kommen der Sache näher!
Erstellt am 07.01.2007 um 17:01 Uhr von Anton
Nein, nein, nein, Ehrenamt ist auch Betreibsrat, ach ich gebs auf ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 17:05 Uhr von Lotte
Tja Anton,
wenn Du wirklich die Betriebsratsarbeit meinst, dann verweise ich Dich nochmal auf den § 37 und 38 des BetrVG. Dort ist die Arbeitsbefreiung für das Ehrenamt Betriebsrat geregelt, sogar umfassender als für jedes andere Ehrenamt ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 17:10 Uhr von Anton
Erstellt am 07.01.2007 um 17:13 Uhr von Fayence
"jetzt wollte ich wissen ob ich da Urlaub für ehrenamt bekommen könnte wenn ich im Betriebsrat bin, ist doch nicht so schwer?"
Anton,
ne, so kommst Du jetzt nicht davon! Übersetzt lautet Deine obige Frage nichts anderes als "Bekomme ich zusätzlichen Urlaub für das Ehrenamt als BR"!
Es gibt kein einziges Ehrenamt, welches die Tätigkeit als BR voraussetzt. Daher liebste Lotte, habe ich Antons Frage schon richtig verstanden, sagt mir meine Kristallkugel. :-)
P.S.
Anton, ich finde es toll, wie lange ein Mann sich weigern kann, dem Hinweis auf den §37 Abs.7 BetrVG zu folgen! :-))
Lotte,
der §38 BetrVG hat doch nun überhaupt nichts mit Antons Vorstellungen zu tun. Und vom §37 kommt in diesem Zusammenhang NUR der Abs.7 in Betracht.
Erstellt am 07.01.2007 um 17:20 Uhr von waschbär
Ich glaube langsamm eher das Anton für alles Urlaub möchte und da er ja so grossen Einsatz zeigt , müsste er dann ja immer Urlaub haben, was aber nicht geht da wenn er im Urlaub ist er ja keinen Anspruch hat da er ja keine Leistung zeigt .
Anton Das Mott der Pfadfinder lautet All Zeit bereit und Jeden Tag eine Gute Tat.
Und nicht immer Urlaub und voll Breit
Erstellt am 07.01.2007 um 17:29 Uhr von Lotte
Fayence,
wenn man Arbeitbefreiung für Betriebsratsarbeit als "Urlaub" versteht, dann sind der 37er und auch der 38er genau die Richtigen, ich glaube Anton wollte einfach mal ein bißchen Leben ins Forum bringen...hat er ja geschafft, obwohl es lebt sich schon sehr gut hier...;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 17:36 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ich frage mich aber, was Schulungs- und Bildungsurlaub mit Betreuung von Jugendgruppen zu tun hat.....
Erstellt am 07.01.2007 um 17:39 Uhr von waschbär
Mona lisa,
kurz gesagt "gar nichts" , es gibt keine wirkliche generelle Regelung bei diesen thema, bzw Urlaub wegen Ehrenamt. Es gibt Anträge aber ob die angenommen werden ist fraglich ...
Erstellt am 07.01.2007 um 17:48 Uhr von Fayence
Lotte,
meine Kristallkugel blitzt und blinkt und gibt jede Menge Rauchwolken von sich ab! Du überschätzt Anton an dieser Stelle hoffnungslos, was das Leben in´s Forum bringen wollen betrifft! Ich glaube, der ist so und die Frage war wirklich ernst gemeint. ;-)))
Aber ihm zu Ehren, sollten wir dann künftig nur noch von erforderlichem Betriebsratsurlaub statt erforderlicher Betriebsratsarbeit sprechen! Den Gefallen können wir ihm tun, da bin ich selbst mit dem 37 & 38er bei Dir. ;-) Schwierig wird es dann nur, wenn er nachfragt, unter welchen Voraussetzungen er BR-Arbeit machen darf und kann. Aber dann kennen wir seine kleine, zu vernachlässigende Wortfindungsstörung ja schon.
Mona-Lisa,
das Frage ich mich auch die ganze Zeit... Schön, dass auch Du diese Frage stellst. :-)
Erstellt am 07.01.2007 um 17:50 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence.
...."Schwierig wird es dann nur, wenn er nachfragt, unter welchen Voraussetzungen er BR-Arbeit machen darf und kann......"
NEIN!!!!!!! BITTE NICHT!!!!!!!!!!
Erstellt am 07.01.2007 um 17:56 Uhr von Lotte
Fayence,
schön, dass Du mich verstehst ;-))
Mona-Lisa,
vielleicht JAV Tätigkeit? ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 17:59 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
Als JAV'ler genausowenig..........
Erstellt am 07.01.2007 um 18:01 Uhr von Fayence
Ihr Lieben,
könnte es rein zufälligerweise möglich sein, dass jetzt innerhalb kürzester Zeit der mind. 3. Thread Gefahr läuft, nichts mehr mit der eigentlichen Fragestellung zu tun zu haben? ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 18:03 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
aber immerhin mit der BetrVG! Was man ja nicht immer behaupten kann.........
Erstellt am 07.01.2007 um 18:51 Uhr von Anton
das denke ich auch;-) und Leben kann ich auch gut:-D Allzeit breit ist ein wenig übertrieben brauche ja Knete für meine Urlaub;-) .Es ging um eine ernst Frage sind wir hier ein wenig abgeschweift?
Erstellt am 07.01.2007 um 19:05 Uhr von waschbär
Anton,
wie kommst du den darauf ???? Abscheifen im Forum ?? geht das ?
Erstellt am 08.01.2007 um 14:36 Uhr von Edelweis
Ich habe diese vielen Beiträge mit Interesse gelesen, habe dann etwas weiter zurück in den Beiträgen gestöbert. Dabei habe ich einen Thread von Anton gefunden, in dem er sagt, dass er Ersatzmitglied ist. Also das bedeutet doch- Ersatzmitglied BR= kein Amt= kein Ehrenamt-= sowieso keinen Sonderurlaub. Oder sehe ich das falsch?
LG
Edelweis
Erstellt am 08.01.2007 um 14:42 Uhr von Lotte
Edelweiss,
vielleicht gibt es ja Ersatzurlaub, oder er ist erster Nachrücker auf der Urlaubsliste...;-)))
Erstellt am 08.01.2007 um 15:37 Uhr von Waschbär aka Frank Farbian
Edelweis,
frag nicht ..... er ist der Anton aus tirol und hat die Nase von der Arbeit voll .......