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Darf ich im Urlaub an einer BR Sitzung teilnehmen?

B
barmbek
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

ich habe im Urlaub an einr BR Sitzung teilgenommen; ich jabe den stellvtr. Vorsitzen vorab informiert und wurde auch ordnungsgemäß geladen.

Dies war eine wichtige Sitzung.(Your Fix - mit dem Personalleiter) Nach dem Urlaub reichte ich eine Reisekosten ein. Km-Geld und Zeit. (Wegezeit, plus Sitzungszeit) Erst hiess es Km Geld wird nicht gezahlt, aber die Zeit der BR Sitzung wird gutgeschrieben.Nachdem mein Anwalt interviert hat, bekam ich zwar das Km-Geld, aber die Zeitgutschrift wurde (2 Std.) rückgänig gemacht. Erst wurde argumentiert, ich hätte keinen Reiseantrag gestelllt, aber die BR M. haben eine Dauerfahrgenehmigung.(Fahrtenbuch). Es kann doch nicht angehen, dass die GL über Reisegehmigungen Einfluss auf die Zusammensetzung des BR nehmen kann. Ich brauche Hinweise, wer kann wann, und wieso einladen. Oder ist durch eine ordentliche Einladunf alles ok.?

5.17004

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

15.01.2007 um 21:07 Uhr

@barmbeck,

einen Reiseantrag brauchst du sicher nicht stellen und die Zeitgutschrift musst du auf jeden Fall erhalten.

Däubler, § 37, Rnd-Nr. 44, gekürzt 44 Das BR-Mitglied ist verpflichtet, sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden (BAG 15. 7. 92, NZA 93, 220 = AiB 93, 184, Ls.; 15. 3. 95, AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972 = AiB 95, 735 mit Anm. Nielebock; ErfK-Eisemann, Rn. 6; Richardi-Thüsing, Rn. 27; Ehrich/Hoß, NZA 96, 1075, 1079; Ohm/Rudolph, AiB 98, 241 ff.; Hunold, BB 99, 1492 ff.; Peter, AiB 02, 207; Textmuster bei DKKF-Wedde, § 37 Rn. 38), damit dieser entsprechend disponieren kann. Wie die Abmeldung bewirkt wird, steht dem BR-Mitglied frei. Sie kann auch mündlich erfolgen und muss nicht persönlich durchgeführt werden (BAG 13. 5. 97, NZA 97, 1062 = AiB 97, 662 mit Anm. Schuster; ErfK-Eisemann, Rn. 6). . . .

. . . Die Teilnahme an einer BR-Sitzung hat im Zweifel Vorrang vor beruflichen Tätigkeiten (BAG 11. 6. 97 – 7 AZR 229/96, nach dessen nicht überzeugender Auffassung allerdings im konkreten Fall die Wichtigkeit der zu behandelnden Themen Berücksichtigung finden soll).

B
Bergmann

15.01.2007 um 22:48 Uhr

@ Ramses II,

probier´s mal mit "J" our fix !! ;-))

B
barmbek

17.01.2007 um 18:57 Uhr

Hi, meine frage war, darf/kann ich an einer br-sitzung teilnehmen, nachdem ich ordnungsgemäß geladen war, obwohl ich im urlaub war und deswegen die enstandenkosten km-geld und freizeitausgleich geltend machen kann?

barmbek

B
Bergmann

17.01.2007 um 19:03 Uhr

@ barmbek ,

BR-Zeit ist Arbeitszeit !

Du kriegst normalerweise die BR-Zeit als Zeitgutschrift in der Länge der BR-Arbeit vergütet.Da du ja sonst auch für die Fahrt von Zuhause in den Betrieb nichts bekommst-bekommst du hier auch nichts !!

Kommt natürlich auch auf andere Reglungen an , die ihr haben könntet ! ;-))

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