Wir haben am 25.04.06 den neuen BR gewählt. Das erste Ersatzmitglied fragt nun an, ob er zu den künftigen BR-Sitzungen grundsätzlich mit hinzugehen kann um Bescheid zu wissen, welche Themen im Betriebsrat bearbeitet werden. Die vor dem Hintergrund, dass er ectl. nachrücken muss, falls ein BR-Mitglied in der Amtszeit ausscheidet. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?