Erstellt am 27.04.2006 um 12:03 Uhr von Rollie
Das Ersatzmitglied ist nur zu laden, wenn ein reguläres Mitglied ausfällt. Allein schon aus dem Grund, weil es gegenüber dem AG nicht zu rechtfertigen ist, das es seinen Arbeitspflichten nicht nachkommt.
Das Ersatzmitglied wird frühzeitig genug über den Inhalt der Tagesordnungspunkte informiert und kann sich auf die Sitzung entsprechend vorbereiten. Ggf. kann er den Vorsitzenden bitten, ihn z.B. mittels der Protokolle darüber zu informieren, was in den vergangenen Sitzungen zu den Themen schon gegangen ist.
Das Ersatzmitglied muß sich nur mit den Themen auseinandersetzen, die für die Sitzung an der er teilnimmt, relevant sind.