Ersatzmitglied - wann kann/darf das bei BR-Sitzungen teilnehmen?
Wir haben am 25.04.06 den neuen BR gewählt. Das erste Ersatzmitglied fragt nun an, ob er zu den künftigen BR-Sitzungen grundsätzlich mit hinzugehen kann um Bescheid zu wissen, welche Themen im Betriebsrat bearbeitet werden. Die vor dem Hintergrund, dass er ectl. nachrücken muss, falls ein BR-Mitglied in der Amtszeit ausscheidet. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Community-Antworten (1)
27.04.2006 um 14:03 Uhr
Das Ersatzmitglied ist nur zu laden, wenn ein reguläres Mitglied ausfällt. Allein schon aus dem Grund, weil es gegenüber dem AG nicht zu rechtfertigen ist, das es seinen Arbeitspflichten nicht nachkommt.
Das Ersatzmitglied wird frühzeitig genug über den Inhalt der Tagesordnungspunkte informiert und kann sich auf die Sitzung entsprechend vorbereiten. Ggf. kann er den Vorsitzenden bitten, ihn z.B. mittels der Protokolle darüber zu informieren, was in den vergangenen Sitzungen zu den Themen schon gegangen ist.
Das Ersatzmitglied muß sich nur mit den Themen auseinandersetzen, die für die Sitzung an der er teilnimmt, relevant sind.
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