Erstellt am 07.03.2006 um 10:18 Uhr von pit47
Hallo Leo,
ja. solange keine Amtsunfähigkeit vorliegt.
Erstellt am 07.03.2006 um 10:45 Uhr von Tamara Flux
Gibt es für "Amtsunfähigkeit" ähnliche Formulare beim Arzt wie für "Arbeitsunfähigkeit"?
Gruß Tami
Erstellt am 07.03.2006 um 11:32 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
es gibt keine Formulare dafür, aber das BRMtgl sollte noch klar denken können.
Erstellt am 07.03.2006 um 12:07 Uhr von Kölner
Und vielleicht auch noch einen Stift halten können...
Erstellt am 07.03.2006 um 12:37 Uhr von Tamara Flux
"Hallo zusammen,
es gibt keine Formulare dafür, aber das BRMtgl sollte noch klar denken können."
pit47,
wer entscheidet darüber?
Gruß Tami
Erstellt am 07.03.2006 um 14:31 Uhr von ina
Hi Leo, ich würde mir das sehr überlegen. Man könnte sonst auf dummer Gedanken kommen......
Erstellt am 07.03.2006 um 14:46 Uhr von Fayence
Hallo leo,
diese "Problematik" ist im Forum schon einmal umfassend abgehandelt worden.
Wenn Du unter "Suchen" Arbeitsunfähigkeit" eingibst, findest Du den Beitrag "Sitzungsteilnamhme trotz Krankheit - ist eine Abmahnung dazu zulässig?"
Gruß
Fayence