Kündigung in der Probezeit - wie reagiert der Betriebsrat?
In unser nächsten Sitzung müssen wir über eine Kündigung in der Probezeit beraten. Als Kündigungsgrund wurden nur Qualitative und Quantitative Probleme angegeben ohne weitere Ausführungen. Ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Wie verhält sich hier der Betriebsrat?
Community-Antworten (9)
15.01.2007 um 22:19 Uhr
Klaus Gerd,
da würde ich den AG doch glatt darauf hinweisen, dass er Euch die qualitativen & quantitativen Probleme vergessen hat mitzuteilen.
Wenn er sich schon ein solches Ei legt...
16.01.2007 um 01:57 Uhr
Fayence, ich dachte bislang, dass der AG in der Probezeit auch ohne Zustimmung des BR kündigen kann. Lag ich da falsch?
16.01.2007 um 03:19 Uhr
Hallo Klaus Gerd,
ich geh mal davon aus, dass der AG gekündigt hat. ;-)
Dann habt Ihr ein Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG BetrVG auch bei Probezeitarbeitsverhältnissen, wenn es zu deren Beendigung einer Kündigung bedarf. Die Aufforderung zur Darlegung der qualitativen und quantitativen Problemen, halte ich für eine gute Idee ;-)
Gruß
Hugo
16.01.2007 um 09:09 Uhr
Urmel,
nein du hast nicht da neben gelegen . p.s auch bei einer "ablehnendenhalten des BR" Kündigt der AG .
16.01.2007 um 10:19 Uhr
Urmel, der AG kann immer ohne Zustimmung des BR kündigen, nicht aber ohne Anhörung.
Gruß
16.01.2007 um 10:31 Uhr
Spider, "immer"? Ups... dann dürfte ich der Verhandlung vor dem AG bzgl. meiner eigenen außerordentlichen Kündigung (bin BRV) ja nicht so gelassen entgegensehen... ;-)))
16.01.2007 um 11:14 Uhr
Urmel, meine Antwort bezog sich auf Kündigungen in der Probezeit oder danach. Du hast natürlich Recht das es bei unter anderen bei BR Mitgliedern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. :-)
16.01.2007 um 11:16 Uhr
Spider, hatte ich schon verstanden... sollte ein Scherz sein (hab' heute anscheinend einen Clown gefrühstückt)... ;-)
16.01.2007 um 21:04 Uhr
eine probezeit ist vertraglich abgesichert und endet mit ablauf. eine kündigung vor ablauf dieser frist ist ohne anhörung des betriebsrats unwirksam Betr VG §102 absatz1 der betriebsrat ist vor jeder kündigung zu hören
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