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Kündigung in der Probezeit - wie reagiert der Betriebsrat?

KG
Klaus Gerd
Jan 2018 bearbeitet

In unser nächsten Sitzung müssen wir über eine Kündigung in der Probezeit beraten. Als Kündigungsgrund wurden nur Qualitative und Quantitative Probleme angegeben ohne weitere Ausführungen. Ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Wie verhält sich hier der Betriebsrat?

6.03309

Community-Antworten (9)

F
Fayence

15.01.2007 um 22:19 Uhr

Klaus Gerd,

da würde ich den AG doch glatt darauf hinweisen, dass er Euch die qualitativen & quantitativen Probleme vergessen hat mitzuteilen.

Wenn er sich schon ein solches Ei legt...

U
Urmel

16.01.2007 um 01:57 Uhr

Fayence, ich dachte bislang, dass der AG in der Probezeit auch ohne Zustimmung des BR kündigen kann. Lag ich da falsch?

Ä
Ätreppheescher

16.01.2007 um 03:19 Uhr

Hallo Klaus Gerd,

ich geh mal davon aus, dass der AG gekündigt hat. ;-)

Dann habt Ihr ein Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG BetrVG auch bei Probezeitarbeitsverhältnissen, wenn es zu deren Beendigung einer Kündigung bedarf. Die Aufforderung zur Darlegung der qualitativen und quantitativen Problemen, halte ich für eine gute Idee ;-)

Gruß

Hugo

W
Waschbär

16.01.2007 um 09:09 Uhr

Urmel,

nein du hast nicht da neben gelegen . p.s auch bei einer "ablehnendenhalten des BR" Kündigt der AG .

S
spider

16.01.2007 um 10:19 Uhr

Urmel, der AG kann immer ohne Zustimmung des BR kündigen, nicht aber ohne Anhörung.

Gruß

U
Urmel

16.01.2007 um 10:31 Uhr

Spider, "immer"? Ups... dann dürfte ich der Verhandlung vor dem AG bzgl. meiner eigenen außerordentlichen Kündigung (bin BRV) ja nicht so gelassen entgegensehen... ;-)))

S
spider

16.01.2007 um 11:14 Uhr

Urmel, meine Antwort bezog sich auf Kündigungen in der Probezeit oder danach. Du hast natürlich Recht das es bei unter anderen bei BR Mitgliedern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. :-)

U
Urmel

16.01.2007 um 11:16 Uhr

Spider, hatte ich schon verstanden... sollte ein Scherz sein (hab' heute anscheinend einen Clown gefrühstückt)... ;-)

K
ksualk

16.01.2007 um 21:04 Uhr

eine probezeit ist vertraglich abgesichert und endet mit ablauf. eine kündigung vor ablauf dieser frist ist ohne anhörung des betriebsrats unwirksam Betr VG §102 absatz1 der betriebsrat ist vor jeder kündigung zu hören

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