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Kündigung während der Probezeit

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RalfW
Aug 2022 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin in Führungsposition soll während der Probezeit entlassen werden, weil die gewünschte Leistung nicht erbracht wurde. Dem Betriebsrat wurde das von mehreren Seiten bestätigt und das hat uns bewogen der Kündigung zuzustimmen. da die Personalleitung und auch der Vorgesetzte bei uns nicht lokal vor Ort sind, sondern das Gespäch online stattfindet, wurde der BR gebeten die Kollegin persönlich hinaus zu begleiten. Ich bezweifele, dass dies die Aufgabe des BR ist. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

10.08.2022 um 12:20 Uhr

Es ist sicher nicht Aufgabe des BR, aber wenn man von der GF (o.ä.) darum gebeten wird ... was spricht dann dagegen?

G
GabrielBischoff

10.08.2022 um 12:21 Uhr

Ob man Kündigungen zustimmt oder einfach die Frist verstreichen lässt ist sicher Stilfrage. Aber überlegt mal welche Außenwirkung das hat, wenn ihr die Werkspolizei spielt...

D
dieschi

10.08.2022 um 12:28 Uhr

Einer berechtigten Kündigung zuzustimmen ist das eine aber für die GL den Rausschmeißer spielen?

Tragt ihr Uniform mit Abzeichen und Kappe? Gehört der BR seit neustem zum Sicherheitsdienst? Das wären die Fragen der MA die wir uns anhören könnten! Vom Verhalten der MA bei der nächsten Wahl uns gegenüber mal abgesehen.

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rtjum

10.08.2022 um 12:31 Uhr

ich sehe das so wie celestro, könnte aber bei den KollegInnen durchaus sowas wie ein Geschmäckle hervorrufen.

"Ob man Kündigungen zustimmt oder einfach die Frist verstreichen lässt ist sicher Stilfrage." Da in der Probezeit eh nicht relevant.

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RalfW

10.08.2022 um 12:37 Uhr

Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe grundsätzlich kein Problem die Kollegin hinaus zu begleiten aber finde es ein Unding, dass es zu so einem Termin sich nicht mal ein Vorgesetzter die Mühe macht ins Werk zu kommen.

M
Moreno

11.08.2022 um 00:01 Uhr

Was spricht dagegen.... alles... wenn ein AG einen AN den er eingestellt hat zur Tür bringen möchte soll er dies tun. Ein Betriebsrat der sich dafür einspannen lässt ist einfach jämmerlich!

E
enigmathika

11.08.2022 um 08:47 Uhr

"..weil die gewünschte Leistung nicht erbracht wurde. Dem Betriebsrat wurde das von mehreren Seiten bestätigt und das hat uns bewogen der Kündigung zuzustimmen. "

Bitte was? Seit wann bewertet der Betriebsrat die Leistung von Kolleg:innen, wenn er einer Kündigung zustimmen soll?

Die Regelungen der Probezeit mal außen vor gelassen:

Der BR prüft, ob es im BetrVG aufgelistete Gründe gibt, die gegen eine Kündigung sprechen. Wenn dem so ist, widerspricht er der Kündigung, egal ob der Kollege gute oder schlechte Leistung bringt, ob sie beliebt oder unbeliebt ist oder ob jemand Stinkefüße hat.

Oder vertretet Ihr nur die "guten" Mitarbeiter?

Zur eigentlichen Frage: Dass der BR die gekündigte Kollegin "hinausbegleitet", geht gar nicht.

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RalfW

11.08.2022 um 16:25 Uhr

Um mal was richtig zu stellen, wo ich mich vielleicht falsch ausgedrückt habe: wir haben nicht direkt zugestimmt, sondern die Frist verstreichen lassen und somit quasi zugestimmt. Die Reaktionen der anderen Kollegen haben wir mitbekommen und natürlich nicht direkt abgefragt, war aber die Begründung des Arbeitgebers während der Probezeit zu kündigen. Aber wie in jedem Forum ist es auch hier leider üblich nach dem Fehlverhalten des Verfassers zu suchen und dann draufzuhauen. Schade eigentlich. Ich wurde aber trotzdem in meiner grundsätzlichen Frage bestätigt, dass der BR nicht in der Position ist, eine gekündigte Person zur Tür zu begleiten, es sei denn diese wünscht das. Ich danke allen für die Antworten. Auch denjenigen die Kritik an uns als BR geäußert haben. Davon nimmt man immer was positives für die Zukunft mit

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