Erstellt am 24.05.2005 um 09:52 Uhr von merlin
Was wurde denn zur Anhörung des BR mitgeteilt? Es müssen auch bei Kündigung in der Probezeit gegenüber dem BR die Gründe für die Kündigung angegeben sein
Erstellt am 24.05.2005 um 10:04 Uhr von wolf
ich kann leider nicht antworten, da ich nicht ins Programm komme. Also der AG hat nur mitgeteilt, daß er dem AN in der Probezeit kündigt. Er bitte um Anhörung
Erstellt am 24.05.2005 um 10:08 Uhr von merlin
Im § 102 Betr.VG heißt es, daß der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat. Solange er das nicht macht, auch wenn es sich um Kündigung in der Probezeit handelt, beginnt die Anhörungsfrist nicht zu laufen. Ihr müßt das dem AG allerdings auch so mitteilen.
Gruß, Merlin
Erstellt am 24.05.2005 um 10:09 Uhr von Nidis
Dann macht die Anhörung und laßt euch die Kündigungsgründe nennen. Wenn es keinen besonderen Grund gibt der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muß der AG die normale Kündigungsfrist einhalten.
Erstellt am 24.05.2005 um 10:12 Uhr von wolf
Um den Sachverhalt etwas detaillierte zu schildern folgendes: Der AN hat beim AG Gehaltsversprechung eingefordert, die ihm zu gesichert waren, aber nur mündlich. Er hat es schriftlich gemacht und dar gestellt, das er nur 6,50 € netto verdient, trotz 60 STD Arbeitszeit. Der AG fühlt sich jetzt beleidigt und hat behauptet, es bestehe kein Vetrauensverhältnis mehr und hat gekündigt mit einer Kündigungsfrist von drei Wiochen. Der AN ist vierfacher Vatern und hat die Stelle nur wegen des guten Verdienstes angenommen. Der AG hjat dem AN tele. mitgeteilt, daß ihm die Kündigung leid täte. Ist aber nicht bereit, sie zurück zunehmen.