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Kündigung in der Probezeit

W
wolf
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine Kündigung in der Probezeit eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung? Es handelt sich hier, um die Fristen zur Stellung des BR.

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Community-Antworten (5)

M
merlin

24.05.2005 um 11:52 Uhr

Was wurde denn zur Anhörung des BR mitgeteilt? Es müssen auch bei Kündigung in der Probezeit gegenüber dem BR die Gründe für die Kündigung angegeben sein

W
wolf

24.05.2005 um 12:04 Uhr

ich kann leider nicht antworten, da ich nicht ins Programm komme. Also der AG hat nur mitgeteilt, daß er dem AN in der Probezeit kündigt. Er bitte um Anhörung

M
merlin

24.05.2005 um 12:08 Uhr

Im § 102 Betr.VG heißt es, daß der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat. Solange er das nicht macht, auch wenn es sich um Kündigung in der Probezeit handelt, beginnt die Anhörungsfrist nicht zu laufen. Ihr müßt das dem AG allerdings auch so mitteilen. Gruß, Merlin

N
nidis

24.05.2005 um 12:09 Uhr

Dann macht die Anhörung und laßt euch die Kündigungsgründe nennen. Wenn es keinen besonderen Grund gibt der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muß der AG die normale Kündigungsfrist einhalten.

W
wolf

24.05.2005 um 12:12 Uhr

Um den Sachverhalt etwas detaillierte zu schildern folgendes: Der AN hat beim AG Gehaltsversprechung eingefordert, die ihm zu gesichert waren, aber nur mündlich. Er hat es schriftlich gemacht und dar gestellt, das er nur 6,50 € netto verdient, trotz 60 STD Arbeitszeit. Der AG fühlt sich jetzt beleidigt und hat behauptet, es bestehe kein Vetrauensverhältnis mehr und hat gekündigt mit einer Kündigungsfrist von drei Wiochen. Der AN ist vierfacher Vatern und hat die Stelle nur wegen des guten Verdienstes angenommen. Der AG hjat dem AN tele. mitgeteilt, daß ihm die Kündigung leid täte. Ist aber nicht bereit, sie zurück zunehmen.

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