Nach Teilnahme als BR-Mitglied, an einem einwöchigen BR-Seminar, das zwar in der gleichen Stadt wie der Firmensitz stattgefunden hat, aber nicht in den Firmenräumlichkeiten, will der Arbeitgeber nur die tatsächlichen Seminarstunden als Arbeitszeit (die ein U-Boot gemeldet hat) anrechnen, die über die Woche verteilt etwa 6 Stunden weniger ausmachen, als die sonst reguläre wöchentliche Arbeitszeit in der Firma (ich bin Vollzeitkraft). Dadurch gerät nebenbei mein Arbeitszeitkonto ins Minus. "Wenn wir das Zeitkonto korrigieren sollen, muß das der Abteilungsleiter anordnen" (ich lach mich kaputt).

Nach meinem Verständnis sollte aber nach dem Lohnausfallprinzip die reguläre Entlohnung (basierend auf der sonst üblichen Wochenarbeitszeit) in Ansatz gebracht werden. Das heißt, es muß für jeden Seminartag (auch wenn das Seminar teilweise kürzer gedauert hat) die tägliche Sollarbeitszeit auf das Zeitkonto. Ich stütze mich auf den §37 BetrVG und div. Kommentare dazu, konnte aber nirgends etwas Griffiges für meine Situation lesen. Meine BR-Kollegen sind hier leider gar keine Hilfe, da sie offensichtlich an Gehirnhautentzündung leiden.

Wer kennt die Lage und kann sie vorallem auch begründen?