Erstellt am 13.01.2007 um 14:14 Uhr von Fayence
@ 14D
Vermutungsmodus an! Seminarbeginn war Montag, 12.00 Uhr; Dein persönlicher Arbeitszeitbeginn z.B. 8.00 Uhr. Vermutungsmodus aus!
Was berechtigt Dich zu der Annahme, dass Du vorher nicht hättest arbeiten müssen?
Erstellt am 13.01.2007 um 14:49 Uhr von 14D
Ich habs Mal rausgesucht:
Mo 09:00-12:00, 13:00-17:30
Di 08:30-12:00, 13:00-17:30
Mi 08:30-13:00
Do 08:30-12:00, 13:00-17:00
Fr. 08:30-13:00
Wir arbeiten im Schichtbetrieb. Gearbeitet wird eine ganze Schicht oder eben keine. Das heißt, einfach Pech gehabt.
Erstellt am 13.01.2007 um 14:52 Uhr von Kölner
@14D
Scheint ein netter Seminaranbieter zu sein.
Vor allem bzgl. des Mittwochs.
Erstellt am 13.01.2007 um 14:58 Uhr von 14D
Und nochwas: nach dem Lohnausfallprinzip gäbe es ja auch keine Überstundenberücksichtigung, für den Fall, dass das Seminar länger als die Regelarbeitszeit gedauert hätte.
Aber wie ist es nun in Wirklichkeit?
Erstellt am 13.01.2007 um 15:29 Uhr von waschbär
14d,
"die ein U-Boot gemeldet hat)" war das U-96 ???
Erstellt am 13.01.2007 um 15:30 Uhr von Catweazle
@14D,
die Pausenzeiten dürfen nicht herausgerechnet werden. Selbst deine persönliche Fahrtzeit muss berücksichtigt werden. Ich hoffe, ich habe das richtige Urteil gefunden. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf einen TZ-AN aber der Richter hat bestätigt, dass es auf Vollzeit-AN anwendbar ist. Diese Info habe ich von einer RAin für Arbeitsrecht.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=b87e89dc5d4b5fec345aa680f0fce067&nr=10487&pos=9&anz=20