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Minusstunden durch BR-Seminar?

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14D
Nov 2016 bearbeitet

Nach Teilnahme als BR-Mitglied, an einem einwöchigen BR-Seminar, das zwar in der gleichen Stadt wie der Firmensitz stattgefunden hat, aber nicht in den Firmenräumlichkeiten, will der Arbeitgeber nur die tatsächlichen Seminarstunden als Arbeitszeit (die ein U-Boot gemeldet hat) anrechnen, die über die Woche verteilt etwa 6 Stunden weniger ausmachen, als die sonst reguläre wöchentliche Arbeitszeit in der Firma (ich bin Vollzeitkraft). Dadurch gerät nebenbei mein Arbeitszeitkonto ins Minus. "Wenn wir das Zeitkonto korrigieren sollen, muß das der Abteilungsleiter anordnen" (ich lach mich kaputt).

Nach meinem Verständnis sollte aber nach dem Lohnausfallprinzip die reguläre Entlohnung (basierend auf der sonst üblichen Wochenarbeitszeit) in Ansatz gebracht werden. Das heißt, es muß für jeden Seminartag (auch wenn das Seminar teilweise kürzer gedauert hat) die tägliche Sollarbeitszeit auf das Zeitkonto. Ich stütze mich auf den §37 BetrVG und div. Kommentare dazu, konnte aber nirgends etwas Griffiges für meine Situation lesen. Meine BR-Kollegen sind hier leider gar keine Hilfe, da sie offensichtlich an Gehirnhautentzündung leiden.

Wer kennt die Lage und kann sie vorallem auch begründen?

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Community-Antworten (6)

F
Fayence

13.01.2007 um 15:14 Uhr

@ 14D

Vermutungsmodus an! Seminarbeginn war Montag, 12.00 Uhr; Dein persönlicher Arbeitszeitbeginn z.B. 8.00 Uhr. Vermutungsmodus aus!

Was berechtigt Dich zu der Annahme, dass Du vorher nicht hättest arbeiten müssen?

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14D

13.01.2007 um 15:49 Uhr

Ich habs Mal rausgesucht:

Mo 09:00-12:00, 13:00-17:30 Di 08:30-12:00, 13:00-17:30 Mi 08:30-13:00 Do 08:30-12:00, 13:00-17:00 Fr. 08:30-13:00

Wir arbeiten im Schichtbetrieb. Gearbeitet wird eine ganze Schicht oder eben keine. Das heißt, einfach Pech gehabt.

K
Kölner

13.01.2007 um 15:52 Uhr

@14D Scheint ein netter Seminaranbieter zu sein. Vor allem bzgl. des Mittwochs.

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14D

13.01.2007 um 15:58 Uhr

Und nochwas: nach dem Lohnausfallprinzip gäbe es ja auch keine Überstundenberücksichtigung, für den Fall, dass das Seminar länger als die Regelarbeitszeit gedauert hätte.

Aber wie ist es nun in Wirklichkeit?

W
Waschbär

13.01.2007 um 16:29 Uhr

14d,

"die ein U-Boot gemeldet hat)" war das U-96 ???

C
Catweazle

13.01.2007 um 16:30 Uhr

@14D,

die Pausenzeiten dürfen nicht herausgerechnet werden. Selbst deine persönliche Fahrtzeit muss berücksichtigt werden. Ich hoffe, ich habe das richtige Urteil gefunden. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf einen TZ-AN aber der Richter hat bestätigt, dass es auf Vollzeit-AN anwendbar ist. Diese Info habe ich von einer RAin für Arbeitsrecht.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=b87e89dc5d4b5fec345aa680f0fce067&nr=10487&pos=9&anz=20

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