Erstellt am 12.01.2007 um 10:43 Uhr von TomTom
Oft gelesen aber bis jetzt leider keine Vorschläge.
Es ist wirklich dringend
MfG
TomTom
Erstellt am 12.01.2007 um 13:14 Uhr von Bergmann
@ TomTom ,
das geht in´s Steuerrecht ! Es gibt Möglichkeiten - wie statt Lohnerhöhung einen
Tankgutschein , Bahnticket etc einzuführen.
Erstellt am 12.01.2007 um 13:30 Uhr von TomTom
Hallo Bergmann,
ja sicher und Tankgutschein ist eine sehr gute Idee, vielen Dank.
Dieses Problem müssen doch auch noch andere Firmen/ Lohn und Gehaltsabteilungen haben, uns würde interessieren was dort gemacht wurde um das Problem zu lösen und legal den Fahrtkostenzuschuß zu
erhalten oder durch geeignete Maßnahmen zu ersetzen.
MfG
TomTom
Erstellt am 12.01.2007 um 14:07 Uhr von Bergmann
@ TomTom ,
Durch den Wegfall der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs werden viele Arbeitnehmer 2007 deutlich weniger Werbungskosten abziehen dürfen. Konnte sich ein Arbeitnehmer mit einem einfachen Arbeitsweg von 20 Kilometern bei 230 Arbeitstagen bisher über 1.380 EUR Werbungskosten freuen, geht er ab 2007 leer aus. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent bedeutet das Mehrsteuern von 414 EUR. Diesen Nachteil kann jedoch der Arbeitgeber ausgleichen, indem er betroffenen Mitarbeitern monatlich einen Tankgutschein als Sonderbezug aushändigt. Steuern und Sozialabgaben fallen dabei grundsätzlich nicht an, wenn der Gutschein lediglich die Kraftstoffart und eine Mengenangabe enthält (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 20.12.2002, S 2334 –13-V B 3). Es darf nur die Ware nach Art und Menge benannt und kein Euro-Betrag angegeben werden. Der Wert der Ware darf jedoch höchstens 44 EUR betragen. Ebensowenig darf in dem Monat ein anderer Warengutschein ausgehändigt werden. Wird nämlich der Grenzbetrag von 44 EUR überschritten, sind alle Sachwerte als Arbeitslohn zu versteuern. Steht auf dem Gutschein "Benzingutschein 44 EUR", werden dagegen Steuern und Abgaben fällig.
Ähnliches wäre Kindergartenzuschuss , Essenzuschuss , Einkaufsschein etc.
Erstellt am 12.01.2007 um 14:25 Uhr von TomTom
Hallo Bergmann,
also das ganze ist zweigeteilt, bis 2006 konnten die Arbeitnehmer wie bekannt auch die ersten 20 Kilometer
des Arbeitsweges als Werbungskosten abziehen.
Zusätzlich bekamen wir von unserem Arbeitgeber (je nach Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz) einen Fahrtkostenzuschuß jeden Monat bezahlt, zum Teil bis 100 Euro im Monat( je nach Wohnort des Mitarbeiters) diesen Fahrtkostenzuschuß des Arebeitgebers wollen wir uns erhalten,vielleicht geht das zum Teil mit dem Tankgutschein.
Noch einmal vielen Dank für den Tipp
Gruß
TomTom
Erstellt am 12.01.2007 um 14:32 Uhr von Bergmann
@ TomTom ,
wenn der Fahrtkostenzuschuss Bestandteil eures Lohnes ist , mit sämtlichen Steuern und Abgaben , warum sollte er mit der Änderung der KM-Pauschale wegfallen ? Das sind zwei Paar Schuh !
Erstellt am 12.01.2007 um 14:35 Uhr von Kölner
@TomTom
Ich verstehe das Problem vielleicht deswegen nicht, weil es zu einfach ist. Deshalb die Frage:
Was hat ein geldwerter Vorteil in der Form eines Fahrtkostenzuschuss mit der begrenzten fiskalischen Anrechenbarkeit zu Berufsaufwendungen zu tun?
Erstellt am 12.01.2007 um 14:46 Uhr von TomTom
Ja genau das ist es ja was wir auch nicht verstehen.
Unser Arbeitgeber hat uns nur mitgeteilt, daß die Änderung dieses Werbungskostenabzugs konkrete Auswirkungen auf die Berechnung der Fahrtkostenzuschußpauschalen und der geldwerten Vorteile aus Jobtickets in der Lohn und Gehaltsabrechnung haben wird und wir befürchten jetzt deshalb den Wegfall oder eine Reduzierung des Fahrtkostenzuschußes. Wir wollen uns jetzt auch Fachinformationen dazu besorgen und einen Steurfachmann kommen lassen, die Genehmigung vom AG haben wir schaon dafür.
Gruß
TomTom
Erstellt am 12.01.2007 um 14:51 Uhr von TomTom
Bestandteil des Lohnes, na ja eher eine betriebliche Übung das allerdings seit Jahren.
Es ist eher ein geldwerter Vorteil der uns vom AG gewährt wird , aber auch auf dem Gehaltszettel aufgeführt
wird.
Gruß
TomTom
Erstellt am 12.01.2007 um 15:05 Uhr von Kölner
@TomTom
Ich verstehe nunmehr besser, was Du meinen könntest.
Es ist ab Januar 2007 so, dass die gewährte Pauschalversteuerung durch den AG bei Fahrtkostenzuschüssen nichtig geworden ist. Fahrtkostenzuschüsse des AG werden nunmehr erst ab dem 21. Kilometer und (eigentlich) auch nur in Höhe von dann max. 0,30 € möglich werden. Der AG hat genau genommen damit die Pflicht die Entfernungskilometer jedes einzelnen AN zu ermitteln.
U.a. dient das - laut BMF - der Gleichbehandlung aller AN. Also die Rettung der Fahrtkostenzuschüsse wird so nicht mehr gelingen...
Erstellt am 12.01.2007 um 15:26 Uhr von TomTom
Hallo Kölner,
das wird dann schwierig , aber mit einem freiwilligen Tankgutschein an alle Mitarbeiter, z.B. in Höhe von 44 Euro,
das könnte vielleicht klappen.
Gruß
TomTom