Weisungsbefugnis - wer hat die?
Shalömchen zuammen;-) Hab da noch mal die Frage mit der Weisungsbefugnis, inwiefern ist jemand weisungsbefugt und für wie lange ist so was geregelt wenn die Belegschaft überhaupt nicht weiß das und ob jemand überhaupt weisungsbefugt ist? Weisungsbefugt ist doch nur jemand wenn er Von der GL oder dem zuständigen Vorgesetzten dazu auserkoren wurde, aber wie in unserem Fall haben wir mehrere Vorgesetzte und der eine weiß nicht was der andere tut, wie das nun mal oft so ist in einem großen Betrieb. jetzt meint jeder in der Verwirrung etwas zu melden zu haben und es herrscht unsicherheit in der Belegschaft, sollten wir für jeden Tag den Weisungsbefugten am schwarzen Brett bekannt machen das es nicht Krach gibt?
Community-Antworten (3)
09.01.2007 um 19:44 Uhr
unser größtes Problem ist das von den vielen vorgesetzten jeder seine Lieblinge hat und diese individuell zum einsatz bringen will, aber wenn es um die verantwortung geht wars keiner
10.01.2007 um 01:02 Uhr
wenn der AG zu dumm ist seinen laden zu organisieren so ist das erst einmal sein problem. aber der BR kann doch einmal auf das problem hinweisen. am besten beispiele sammeln und ross und reiter benennen. pauschale angriffe bringen gar nichts
10.01.2007 um 11:17 Uhr
Da liegt ja schon wieder der Hase im Pfeffer, der AG übergibt die Verantwortung genau so weiter wie diese Vorgesetzten, hauptsache der Rubel rollt. Leider ist das oft nicht der Fall weil wir wegen Fehlplanungen oft Schichtpläne über den haufen werfen müssen so wie länger arbeiten oder Wochenendarbeiten durchführen, die sehr teuer sind. Dann werden wieder vorübergehende Nachtschichten eingeführt die immense Kosten verursachen und wir als AN werden dann auf der nächsten Bertiebsversammlung als Kostenf aktoren betituliert, ist doch ärgerlich da fällt es schwer sich mit seiner Firma zu identifizieren. Meistens weiß der AG gar nicht wo da der hase langläuft aber Vorschriften machen kann man ihm ja auch schlecht ist ja seine Bude.
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