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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestand ein Arbeitsvertrag - wer muss kündigen?

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Luise
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege war erst als Honorarkraft tätig. Dann wurde ihm zum 1. Mai 1/2 Stelle angeboten, die er ohne einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben,bis Ende Mai antrat. Der Arbeitsvertrag wurde ihm Ende Mitte Mai erstmals zur Unterschrift zugesandt und für Mai ist auch Gehalt gezahlt worden. Von einem Tag auf den anderen nahm er eine neue Stelle an und ging ohne gekündigt zu haben.Lt. GS ohne eine Kündigung zu erhalten, da der Arbeitsvertrag vom AN nicht unterschrieben worden und es somit erst gar nicht zu einem Arbeitsverhältnis gekommen sei.. Meine Frage: Ist die mündliche Absprache gültig wie ein Arbeitsvertrag (Gehalt für Mai wurde gezahlt)? Muss der Betrieb kündigen und der BR diesbezüglich informiert werden und einen Beschluss fassen?

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Community-Antworten (3)

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Rollie

16.06.2006 um 13:24 Uhr

Die Gründung eines Arbeitsverhältnisses setzt nicht zwingend die Schriftform voraus. Auch mündliche Absprachen können ein Arbeitsverhältnis begründen.

Daher wäre davon auszugehen, das der Kollege sich zumindest an eine Kündigungsfrist hätte halten müssen.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform, das hätte auch für den Kollegen gegolten. So müßte man also davon ausgehen, das er unentschuldigt fehlt und der AG entsprechend reagieren wird.

Da die Kündigung die Mitbestimmung des BR berührt, dürfte der AG den BR hierzu hören.

Ob der AG darüber hinaus ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen könnte, müßte er prüfen lassen

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Luise

16.06.2006 um 16:32 Uhr

Hallo Rolli, danke für deine Antwort, die mir sehr hilft!! Der AG ist hier relativ machtlos, da der Kollege weder telefonisch noch per Post zu erreichen ist. Lieber Gruß, Luise

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Fayence

16.06.2006 um 16:48 Uhr

Rollie, ich glaube, Du wirst mir zustimmen können, dass das MBR des Betriebsrates selbst bei solchen "Eigenkündigungen" nicht berührt wird. Warum sollte der BR also angehört werden?

Luise, Euer AG kann nur individualrechtlich gegen diesen Kollegen vorgehen. Wird vermutlich ausgehen, wie das Hornberger Schiessen; viel Aufwand bei geringem Nutzen! Ist aber alleinige Angelegenheit Eures AG`s.

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