Ein Kollege war erst als Honorarkraft tätig. Dann wurde ihm zum 1. Mai 1/2 Stelle angeboten, die er ohne einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben,bis Ende Mai antrat. Der Arbeitsvertrag wurde ihm Ende Mitte Mai erstmals zur Unterschrift zugesandt und für Mai ist auch Gehalt gezahlt worden. Von einem Tag auf den anderen nahm er eine neue Stelle an und ging ohne gekündigt zu haben.Lt. GS ohne eine Kündigung zu erhalten, da der Arbeitsvertrag vom AN nicht unterschrieben worden und es somit erst gar nicht zu einem Arbeitsverhältnis gekommen sei.. Meine Frage: Ist die mündliche Absprache gültig wie ein Arbeitsvertrag (Gehalt für Mai wurde gezahlt)? Muss der Betrieb kündigen und der BR diesbezüglich informiert werden und einen Beschluss fassen?