Erstellt am 16.10.2007 um 15:29 Uhr von carrie
Hallo
Ich nehme an das ihr eine Neueinstellung meint?
Unter verschiedenes geht das auf jeden Fall nicht, personelle Angelegenheiten müssen mit Angabe aller Personalien als Tagesordnungspunkt mit rauf, sonst hat das alles keinen Wert.
Gruß an die ach so Gesetzesfite Personalchefin!
Erstellt am 16.10.2007 um 15:35 Uhr von khel
Hallo Nickie,
Du hast nicht unrecht, siehe carries Posting. Wo hat denn die Personalchefin ihre Weisheiten her? Doch bestimmt nicht aus dem Fitting...
Gruß
khel
Erstellt am 16.10.2007 um 15:41 Uhr von Nickie
Ich danke euch. Wo sie es her hat weiß ich nicht aber es kann schon sein das sie den Fitting hat. Nur kann sie Ihn warscheinlich nicht richtig lesen.
Gruß
Nickie
Erstellt am 16.10.2007 um 15:45 Uhr von Dana
Hallo Nickie,
dann bitte deine Personalchefin doch, auch mal den Fitting (§ 29 RN 26) und eventuell auch noch den Däubler (§ 29 Rn 21ff) zu lesen.
Komme gerade von einer WEiterbildung, die sich u.a. mit der EInladung zur Sitzung beschäftigt hat. Die Einladung zur BRSitzung muss nicht nur rechtzeitig dem BRM zugehen. Die Einladung muss auch eine detailierte Tagesordnung enthalten, so dass jedes BRM in der Lage ist, sich auf die Sitzung vorzubereiten.
Wenn ihr eine personelle Maßnahme unter "Verschiedenes" behandelt, so ist der Beschluss unwirksam.
es sei denn.............
Ihr nehmt den Antrag des AG zu BEginn der BR-Sitzung mit in die Tagesordnung auf. Das geht allerdings nur, wenn der BR vollzählig ist (d.h. für "rechtmäßig" verhinderte BRM werden entsprechende Ersatzmitlgieder geladen) UND der neue TOP muss einstimmig aufgenommen werden.
Ansonsten sollte die Personalchefin nicht nur über den Fitting sprechen, sondern immer mal reinschauen.
LG Dana
Erstellt am 16.10.2007 um 17:59 Uhr von carrie
Da kann ich nur sagen das Dana es nochmal voll auf den Punkt gebracht hat, vor allem was die Beschlüsse angeht!