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Honorarkräfte - ab wann ist der BR bei der Einstellung mit im Boot?

P
Pfarrer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend Kollegen,

hat jemand Erfahrungen damit, wieweit wir als BR bei der Einstellung von Honorarkräften mit im Boot sind, bzw. wir informiert werden müssen. Ich habe aus einem Seminar in Erinnerung dass es davon abhängt in wieweit, bzw. ob die Honorarkraft in den Arbeitsablauf eingebunden ist. Gibt's da irgendwelche Kommentare oder Urteile?

5.00605

Community-Antworten (5)

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betriebsratten

09.01.2007 um 09:37 Uhr

Schau mal unter dem Beitrag 26590

F
Fayence

10.01.2007 um 09:20 Uhr

Guten Morgen Pfarrer,

Du erinnerst richtig!

Deine gewünschten Infos findest Du hier: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615658094/1165.html

P
Pfarrer

12.01.2007 um 12:27 Uhr

@Fayence

Vielen Dank, unser GF wollte es zwar nicht glauben aber für den gilt das gleiche wie für uns: Man lernt nie aus!

B
betriebsratten

22.01.2007 um 10:41 Uhr

Schau Dir mal das folgende Urteil an:

Der Betriebsrat ist über die Beschäftigung freier Mitarbeiter zu informieren BAGE 90, 288-302, AP Nr. 56 zu §80 BetrVG 72; EzA Nr. 43 zu §80 BetrVG 1972, NZA 1999, 722-726; DB 1999, 910-913

B
betriebsratten

22.01.2007 um 10:42 Uhr

Sorry Beschluss vom 15.12.98 1 ABR 9/98

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