Honorarkräfte - ab wann ist der BR bei der Einstellung mit im Boot?
Guten Abend Kollegen,
hat jemand Erfahrungen damit, wieweit wir als BR bei der Einstellung von Honorarkräften mit im Boot sind, bzw. wir informiert werden müssen. Ich habe aus einem Seminar in Erinnerung dass es davon abhängt in wieweit, bzw. ob die Honorarkraft in den Arbeitsablauf eingebunden ist. Gibt's da irgendwelche Kommentare oder Urteile?
Community-Antworten (5)
09.01.2007 um 09:37 Uhr
Schau mal unter dem Beitrag 26590
10.01.2007 um 09:20 Uhr
Guten Morgen Pfarrer,
Du erinnerst richtig!
Deine gewünschten Infos findest Du hier: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615658094/1165.html
12.01.2007 um 12:27 Uhr
@Fayence
Vielen Dank, unser GF wollte es zwar nicht glauben aber für den gilt das gleiche wie für uns: Man lernt nie aus!
22.01.2007 um 10:41 Uhr
Schau Dir mal das folgende Urteil an:
Der Betriebsrat ist über die Beschäftigung freier Mitarbeiter zu informieren BAGE 90, 288-302, AP Nr. 56 zu §80 BetrVG 72; EzA Nr. 43 zu §80 BetrVG 1972, NZA 1999, 722-726; DB 1999, 910-913
22.01.2007 um 10:42 Uhr
Sorry Beschluss vom 15.12.98 1 ABR 9/98
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