Hallo Kolleginnen und Kollegen,
leider ist mir noch nicht so ganz klar wie dei Einstellung nach §100 BetrVG erfolgen soll. Ist der §99er damit erstmal außer Kraft oder muß der § paralell laufen? Ab wann muß die Einstellung dann nach §99 laufen oder ist sie nicht mehr erforderlich, wenn der BR nach §100 nicht unverzüglich widerspricht bzw. die Wochenfrist verstreichen läßt?