Erstellt am 28.07.2014 um 00:07 Uhr von Pickel
KOmmt auf die Art der Tätigkeit an.
Leiharbeitnehmer etc. auf jeden Fall. Auch in die Belegschaft eingegliederte Experten. Hausmeister, Reinigungskräfte etc. von Fremdfirmen idR nicht.
Erstellt am 28.07.2014 um 08:52 Uhr von gironimo
ganz allgemein: Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern auf die Eingliederung in den Betrieb. Also z.B. wer gibt Weisungen, findet eine Zusammenarbeit mit AN im Betrieb statt, werden die gleichen Betriebsmittel genutzt und der gleichen.
Erstellt am 28.07.2014 um 09:01 Uhr von zebra
Und was ist wenn der Personalantrag nicht dem BR zur Mitbestimmung vorgelegt wurde und die Honorarkraft bereits eingestellt wurde. Sorry ich bin neu, muss noch viel lernen.