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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kenntnisnahme oder Mitbestimmung des BR bei Einstellung von Honorarkräften

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zebra
Jan 2018 bearbeitet

Sind Honorarkräfte auch Arbeitnehmer und müssen diese bei Neueinstellung über Personalantrag vom Betriebsrat zugestimmt werden?

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Community-Antworten (3)

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Pickel

28.07.2014 um 02:07 Uhr

KOmmt auf die Art der Tätigkeit an. Leiharbeitnehmer etc. auf jeden Fall. Auch in die Belegschaft eingegliederte Experten. Hausmeister, Reinigungskräfte etc. von Fremdfirmen idR nicht.

G
gironimo

28.07.2014 um 10:52 Uhr

ganz allgemein: Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern auf die Eingliederung in den Betrieb. Also z.B. wer gibt Weisungen, findet eine Zusammenarbeit mit AN im Betrieb statt, werden die gleichen Betriebsmittel genutzt und der gleichen.

Z
zebra

28.07.2014 um 11:01 Uhr

Und was ist wenn der Personalantrag nicht dem BR zur Mitbestimmung vorgelegt wurde und die Honorarkraft bereits eingestellt wurde. Sorry ich bin neu, muss noch viel lernen.

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