Es geht um Befristeter Arbeitsvertrag,Befristung trotz Vorbeschäftigung ohne Sachgrund.

Eine Befristung nach Satz 1 (also ohne Sachgrund (Anm. d. R.)) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat

Das Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09 – und 21.09.2011 – 7 AZR 375/10) entschied, dass dann, wenn die Vorbeschäftigung länger als 3 Jahre zurückliegt, keine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vorliegt. Auf Deutsch: Wenn jemand länger als 3 Jahre bei dem Arbeitgeber nicht beschäftigt wurde dann sollte mit ihm erneut eine Befristung vereinbart werden können, auch ohne das ein Befristungsgrund vorliegt.

Meine Frage folgendes ;Da bitte ich um Ihre Erfahrung.

Ich habe zwischen 0107/2014 - 01/06/2015 als Lagermitarbeit bei A GmbH gearbeitet. A GmbH gehört zum X Konzern.

Ich arbeite seit 01/08/2018 – bis heute als Fachkraft bei B GmbH . B GmbH gehört auch zum X Konzern.


Habe ich Möglichkeit meinen jetzige befristeten Arbeitsvertrag in den unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln lassen?


Mit freundlichen Grüßen