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befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund - Sachgrund nach Ablauf noch da!

B
bogumil
Jun 2018 bearbeitet

Hallo, ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt. Jetzt nach 2 Jahren soll der Vertrag auslaufen, der Sachgrund (wir brauchen einen Hausmeister) ist immer noch da. Es ist bei uns eine ganz normale Planstelle, so dass es eigentlich den Sachgrund immer gab/gibt. Man ist mit dem Mann unzufrieden und will einen neuen einstellen. Ist das rechtens? Man verlängert doch so elegant die Probezeit!

mfg Holger

610010

Community-Antworten (10)

K
kratzbürste

19.06.2018 um 10:27 Uhr

Ist denn die Stelle innerbetrieblich ausgeschrieben? Wenn ja, unbefristet?

B
bogumil

19.06.2018 um 10:30 Uhr

die Stelle wird intern und extern wieder auf 2 Jahre ausgeschrieben.

M
Moreno

19.06.2018 um 10:31 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag des AN? Auf 2 Jahre befristet oder solange der Sachgrund besteht? Je nachdem könnte man dem AN raten sich einen Anwalt zu nehmen oder sich an die Gewerkschaft zu wenden.

B
bogumil

19.06.2018 um 10:34 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht 2 Jahre mit Sachgrund.

M
Moreno

19.06.2018 um 10:56 Uhr

Dann ist es okay! . Die Vertragsparteien haben einen Vertrag mit zeitlichen Ende vereinbart und dies tritt nun ein.

C
celestro

19.06.2018 um 11:24 Uhr

Der Sachgrund soll sein "wir brauchen einen Hausmeister" ? Bin ich der Einzige, der das völlig bescheuert findet ?

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/befristeter-arbeitsvertrag-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI10413_HI3528032.html

die Befristung dürfte mit der Begründung vermutlich unwirksam sein.

B
bogumil

19.06.2018 um 11:30 Uhr

Ja, es ist so! Es gibt bei uns die Planstelle Hausmeister! Die Stelle war auch bis zum Ausscheiden (Rente) des bisherigen HM unbefristet besetzt. Meiner Meinung nach war der Sachgrund von Beginn an nicht gegeben, unsere GF nutzt das, um quasi eine verlängerte Probezeit zu haben.

P
Pjöööng

19.06.2018 um 11:38 Uhr

Zitat (bogumil): "ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt."

Das heißt, dieser Kollege war bereits ein Mitarbeiter von Euch als er auf die Hausmeisterstelle eingestellt wurde?

B
bogumil

19.06.2018 um 11:40 Uhr

nein, er kam neu! ich habe mich missverständlich ausgedrückt!

P
Pjöööng

19.06.2018 um 11:54 Uhr

Ok, dann hätte dieser Arbeitnehmer auch ohne Sachgrund für zwei Jahre befristet eingestellt werden können. Dann brauchte es gar keinen Sachgrund. Es ist unschädlich dass hier ein Sachgrund genannt wurde.

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