befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund - Sachgrund nach Ablauf noch da!
Hallo, ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt. Jetzt nach 2 Jahren soll der Vertrag auslaufen, der Sachgrund (wir brauchen einen Hausmeister) ist immer noch da. Es ist bei uns eine ganz normale Planstelle, so dass es eigentlich den Sachgrund immer gab/gibt. Man ist mit dem Mann unzufrieden und will einen neuen einstellen. Ist das rechtens? Man verlängert doch so elegant die Probezeit!
mfg Holger
Community-Antworten (10)
19.06.2018 um 10:27 Uhr
Ist denn die Stelle innerbetrieblich ausgeschrieben? Wenn ja, unbefristet?
19.06.2018 um 10:30 Uhr
die Stelle wird intern und extern wieder auf 2 Jahre ausgeschrieben.
19.06.2018 um 10:31 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag des AN? Auf 2 Jahre befristet oder solange der Sachgrund besteht? Je nachdem könnte man dem AN raten sich einen Anwalt zu nehmen oder sich an die Gewerkschaft zu wenden.
19.06.2018 um 10:34 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht 2 Jahre mit Sachgrund.
19.06.2018 um 10:56 Uhr
Dann ist es okay! . Die Vertragsparteien haben einen Vertrag mit zeitlichen Ende vereinbart und dies tritt nun ein.
19.06.2018 um 11:24 Uhr
Der Sachgrund soll sein "wir brauchen einen Hausmeister" ? Bin ich der Einzige, der das völlig bescheuert findet ?
die Befristung dürfte mit der Begründung vermutlich unwirksam sein.
19.06.2018 um 11:30 Uhr
Ja, es ist so! Es gibt bei uns die Planstelle Hausmeister! Die Stelle war auch bis zum Ausscheiden (Rente) des bisherigen HM unbefristet besetzt. Meiner Meinung nach war der Sachgrund von Beginn an nicht gegeben, unsere GF nutzt das, um quasi eine verlängerte Probezeit zu haben.
19.06.2018 um 11:38 Uhr
Zitat (bogumil): "ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt."
Das heißt, dieser Kollege war bereits ein Mitarbeiter von Euch als er auf die Hausmeisterstelle eingestellt wurde?
19.06.2018 um 11:40 Uhr
nein, er kam neu! ich habe mich missverständlich ausgedrückt!
19.06.2018 um 11:54 Uhr
Ok, dann hätte dieser Arbeitnehmer auch ohne Sachgrund für zwei Jahre befristet eingestellt werden können. Dann brauchte es gar keinen Sachgrund. Es ist unschädlich dass hier ein Sachgrund genannt wurde.
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