Erstellt am 19.06.2018 um 08:27 Uhr von kratzbürste
Ist denn die Stelle innerbetrieblich ausgeschrieben? Wenn ja, unbefristet?
Erstellt am 19.06.2018 um 08:30 Uhr von Bogumil
die Stelle wird intern und extern wieder auf 2 Jahre ausgeschrieben.
Erstellt am 19.06.2018 um 08:31 Uhr von moreno
Was steht denn im Arbeitsvertrag des AN? Auf 2 Jahre befristet oder solange der Sachgrund besteht? Je nachdem könnte man dem AN raten sich einen Anwalt zu nehmen oder sich an die Gewerkschaft zu wenden.
Erstellt am 19.06.2018 um 08:34 Uhr von bogumil
Im Arbeitsvertrag steht 2 Jahre mit Sachgrund.
Erstellt am 19.06.2018 um 08:56 Uhr von moreno
Dann ist es okay! . Die Vertragsparteien haben einen Vertrag mit zeitlichen Ende vereinbart und dies tritt nun ein.
Erstellt am 19.06.2018 um 09:24 Uhr von celestro
Der Sachgrund soll sein "wir brauchen einen Hausmeister" ? Bin ich der Einzige, der das völlig bescheuert findet ?
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/befristeter-arbeitsvertrag-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI10413_HI3528032.html
die Befristung dürfte mit der Begründung vermutlich unwirksam sein.
Erstellt am 19.06.2018 um 09:30 Uhr von bogumil
Ja, es ist so! Es gibt bei uns die Planstelle Hausmeister!
Die Stelle war auch bis zum Ausscheiden (Rente) des bisherigen HM unbefristet besetzt.
Meiner Meinung nach war der Sachgrund von Beginn an nicht gegeben, unsere GF nutzt das, um quasi eine verlängerte Probezeit zu haben.
Erstellt am 19.06.2018 um 09:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (bogumil):
"ein MA wurde bei uns als Hausmeister mit befr. Arbeitsvertrag mit Sachgrund eingestellt."
Das heißt, dieser Kollege war bereits ein Mitarbeiter von Euch als er auf die Hausmeisterstelle eingestellt wurde?
Erstellt am 19.06.2018 um 09:40 Uhr von bogumil
nein, er kam neu! ich habe mich missverständlich ausgedrückt!
Erstellt am 19.06.2018 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Ok, dann hätte dieser Arbeitnehmer auch ohne Sachgrund für zwei Jahre befristet eingestellt werden können. Dann brauchte es gar keinen Sachgrund. Es ist unschädlich dass hier ein Sachgrund genannt wurde.