Fall: In unserem Unternehmen werden alle MA befristet eingestellt. Immer erst ein Jahr danach noch ein 2. Jahr (also insg. bisher 2 Jahre - immer ohne sachl. Begründung).
Unser AG alle die schon das 2. mal befristet waren noch mal bis 31.12.06 befristet (also schon die 3. Befristung - wieder ohne sachl. Grund). Und nun hat der AG alle die bis 31.12.06 befristet sind noch mal (4.Befristung) bis 31.03.06 befristet. In den 3. und 4. Befristungen stand kein sachlicher Grund im Arb.Vertrag sonder ledigl. der Verweis auf §14 TzBfG.

Frage: Da uns diese Befristungen zu heikel waren und wir von allen Seiten etwas anderes hören, haben wir am Mittwoch einen Termin bei einer Anwaltskanzlei. Diese hat gesagt wir müssen unseren AG lediglich darauf hinweisen das wir diesen Termin haben.
Aber müssen wir nicht vorher mit dem AG vereinbaren das wir diese Beratung möchten? Oder können wir tatsächlich einfach dem AG ein Schreiben "zur Kenntnisnahme" schicken in dem wir mitteilen dass wir diesen Termin haben und wahrnehmen werden?
Nicht das wir das tun und dann eine auf dem Deckel wg. der Kosten d. Anwalts bekommen, da wir voher nichts vereinbart haben!

Vielen Dank im Voraus!!! ;o)))