Erstellt am 28.08.2006 um 13:55 Uhr von DocPille
Am bestem mal nachlesen im TzBfG §14 Abs.1 und 2.Danach ist man schlauer.
Erstellt am 28.08.2006 um 14:21 Uhr von Winzerkönig
Wenn der AG einen MA einstellt, wo drauf steht, - 1 Jahr befristet, 3 Monate Probezeit, AV endet am 01.09.07. Weiteres steht nicht auf der Anhörung des BR. Wie erkenne ich ob dies mit oder ohne Sachgrund gemeint ist??
Danke
Winzerkönig
Erstellt am 28.08.2006 um 14:26 Uhr von DocPille
Dies ist ein Vertrag ohne Sachgrund,es steht nichts von z.b.:bis der Auftrag xy erfüllt ist,oder bis der AN Paul wieder gesund ist.
Es muss eine Begründung vorliegen,vielleicht kann es einer besser erklären.
Erstellt am 28.08.2006 um 14:27 Uhr von DocPille
Ist bei uns gerade der Fall,Arbeitnehmerin aus IT Abteilung schwer erkrankt,MA bekommt befristeten Vertrag bis die Kollegin wieder gesund ist.(mit Sachgrund)
Erstellt am 28.08.2006 um 16:33 Uhr von rollie
Trotzdem muß der "Sachgrund" als solches nicht im Vertrag genannt sein.
Erstellt am 28.08.2006 um 22:23 Uhr von wölfchen
Im Vertrag muss der Sachgrund vielleicht nicht stehen (obwohl der AG bei einer evtl. gerichtl. Prüfung bessere Karten hat, wenn es drinsteht), aber der anzuhörende BR möchte ihn schon kennen, oder?
Erstellt am 29.08.2006 um 00:01 Uhr von Lotte
Ramses,
das interessiert mich jetzt:
das heißt doch nicht, dass der AG dem BR den Sachgrund nicht mitteilen muss???
Oder meinst Du, dass der der Sachgrund auch im AV zu stehen hat? Habe mich letztens noch mit unserer Personalchefin darüber gestritten und konnte ihr leider nicht beweisen, dass es so ist, obwohl ich mir die Kommentare zum TzBfG genau durchgelesen habe.
Erstellt am 29.08.2006 um 08:16 Uhr von Winzerkönig
Naja die Beiträge sind ja toll aber das würde ja heißen, wenn ein Azubi nach der Prüfung für 1 Jahr befristet danach nochmal 1 Jahr befristet wird ist dies nach § 14 TzBfG Abs. 1 Nr. 2 ein Sachgrund. Nach den zwei Jahren könnte ja dann der AG her gehen und nochmal 2 Jahre befristen ohne Vorliegen eines Sachgrundes.
Stimmt das so????
Danke für die HIlfe
Gruß
Winzerkönig
Erstellt am 29.08.2006 um 09:29 Uhr von Lotte
Ramses,
jetzt verstehe ich, was Du in Bezug auf Wölfchen meintest.
Danke Dir!
Erstellt am 29.08.2006 um 14:37 Uhr von Winzerkönig
Ist nicht eine befristete Übernahme eines Azubi nach der Prüfung nicht automatisch eine befristung mit Sachgrund nach § 14 TzBfG Abs. 1 Nr. 2.??
So würde ich es lesen - oder - ihr nicht???
Gruß
Winzerkönig