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Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund

R
Rochlitz
Jan 2018 bearbeitet

Was versteht man unter befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund? Wie ist das im Arbeitsverstrag geschrieben,das ich dies auch erlesen kann???

1.37607

Community-Antworten (7)

N
niemand

18.11.2011 um 10:01 Uhr

Ein Sachgrund ist z.B. die Vertretung einer bestimmten Person wegen Krankheit oder Elternzeit. Auch ein ganz bestimmtes Projekt das mit einem bestimmten Ergebnis endet kann ein Sachgrund sein.

Dieser Sachgrund muss im Arbeitsvertrag dann auch genau so beschrieben sein.

Es geht nicht Der MB soundso wird auf 2Jahre als Krankheitsvertretung beschäftigt. Hier müsste auch benannt sein wen er vertritt.

Der Mitarbeiter Mustermann wird bis zur Fertigstellung des Rohbaus in der Siedlungsstr. 4711 als Maurer beschäftigt wäre eine richtige Sachgrundbefristung

B
blackseven

18.11.2011 um 10:37 Uhr

Die schriftliche Angabe des Befristungsgrunds ist nicht erforderlich.

R
rkoch

18.11.2011 um 13:40 Uhr

Die schriftliche Angabe des Befristungsgrunds ist nicht erforderlich.

Das wüsst ich aber.....

Du wirfst zwei Sachen durcheinander. Bei der KALENDERMÄSSIGEN Befristung ist der Sachgrund entbehrlich und muss nicht angegeben werden. Bei der SACHGRUNDBEFRISTETEN hingegen schon, den das BEFRISTUNGSENDE muss schriftlich vereinbart werden. Und ohne Kalendertermin wäre ohne Angabe des Grundes eben das Ende nicht erkennbar.

@Rochlitz

Das ganze MUSS so geschrieben sein, das auch ein dritter Betrachter (ein Richter) das Ende des Arbeitsverhältnisses aus der beschriebenen Situation erkennen kann. Insofern darf es nicht aus einer Entscheidung hervorgehen die ein Dritter nicht auch selbst erkennen könnte.

Deswegen erlaubt: Befristet zur Urlaubsvertretung von Herrn X. Bedeutet: An dem Tag an dem Herr X aus dem Urlaub zurückkommt endet das Arbeitsverhältnis. Das kann auch ein Dritter feststellen. Nicht erlaubt: Befristet zur Urlaubsvertretung Bedeutung? Wann endet diese Vertretung? Keine Ahnung? Ich auch nicht, also auch kein anderer Dritter. BTW: Es ist erlaubt immer wieder neue Vertretungen nachzuschieben, aber es muss immer wieder neu schriftlich vereinbart werden und es muss immer die Person oder die Personen benannt werden die das Ende auslösen.

Erlaubt: Befristet bis zum Ende des Projektes Y Bedeutung: Endet das Projekt endet auch der Arbeitsvertrag Nicht erlaubt: Befristet zur Abtragung von Auftragsspitzen Bedeutung: Wann sind denn keine Auftragsspitzen mehr vorhanden? Keine Ahnung? Ich auch nicht. Das kann NUR der AG "wissen" oder besser: Steuern.

Alles klar?

B
blackseven

18.11.2011 um 14:03 Uhr

...wenns meinst.

L
Lernender

18.11.2011 um 14:26 Uhr

@rkoch ::::::Nicht erlaubt: Befristet zur Urlaubsvertretung Bedeutung? Wann endet diese Vertretung? Keine Ahnung? Ich auch nicht, also auch kein anderer Dritter.::::::::

Sonderurlaub für ein Jahr. Befristung nicht erlaubt?

R
rkoch

18.11.2011 um 14:42 Uhr

@Lernender

Doch, klar, aber WER hat denn diesen Sonderurlaub? Darum dreht sich die Frage.....

Stell Dir vor die Befristungsregel lautet eben nur "zur Urlaubsvertretung". Dann kommt IRGENDEIN AN aus dem Urlaub zurück und der AG sagt: So, das wars jetzt ist die Vertretung vorbei. Das ganze geht vors ArbG. Was soll der Richter Deiner Meinung nach Urteilen? Ja, da ist irgendwer aus dem Urlaub zurückgekommen, wird schon passen das der gemeint war? Die Frage ist doch wohl eher: Warum hat genau der das Ende ausgelöst und nicht der andere der immer noch im Urlaub ist? Das war doch wohl Willkür des AG, oder?

Etwas präziser muss es schon sein.... Theroretisch möglich "Zur Urlaubsvertretung, so lange mindestens ein AN im Urlaub ist". Aber das würde ich auch als unzulässig ansehen, denn im Zweifelsfalle ist zumindest in großen Firmen immer irgendwer in Urlaub und wenn dann zufälligerweise mal EIN Tag dabei ist in dem wirklich keiner Urlaub hat, Zack das wars, oder wie?

Sofern Du meinst: Zur Urlaubsvertretung oder maximal für ein Jahr, geht. Aber wenn der Sachgrund nicht so präzise wie beschrieben erkennbar ist, dann wird diese zur kalendermäßigen Befristung.

L
Lernender

18.11.2011 um 16:29 Uhr

@rkoch ::::Befristet zur Urlaubsvertretung von Herrn X. Bedeutet: An dem Tag an dem Herr X aus dem Urlaub zurückkommt endet das Arbeitsverhältnis. :::::

den Satz von dir hab ich nicht gelesen, deshalb meine Anmerkung.

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