Ausschluß eines BR-Mitglieds?
Ich mal wieder - Hallo Forum, unser BR (Metallind., nicht Tarifgebunden) besteht aus 9 Personen - ein Mitglied hat in der Vergangenheit mehrfach "Alleingänge" gemacht, indem er z.B. entgegen ausdrücklicher Weisungen des BRV/stellv. BRV Schichtversammlungen einberuft oder Unterschriften unter einen Beschwerdebrief (der noch dazu nicht an seinen unmittelbaren Vorgesetzten gerichtet war, sondern an den GF) sammelt. Seine Kollegen hat er dabei im Glauben gelassen, dies sei mit dem BR abgestimmt. Die Betroffenen wurden dann zu Gesprächen mit GF gebeten (die sachlich verliefen), wo die Themen, zu denen das betroffene Mitglied sich beschweren wollte, geklärt wurden. Nun sind die Koll. zutiefst betroffen, weil eben keine Rückendeckung des BR vorliegt. Ein Teil von ihnen hat noch ein befr. AV und nun Angst um die Verlängerung. In seiner Abteilung ist das Ansehen des BR stark beschädigt - die Koll. glauben nicht mehr daran, daß der BR für sie da ist. In Aussprachen ist das betroffene BR-Mitglied dem BR gegenüber aufbrausend, provozierend und beleidigend aufgetreten. Da nun auch der BR auseinander zu brechen droht (einige Mitglieder haben erklärt, auszutreten, wenn dieses Mitglied im BR verbleibt) habe ich (BRV) mich entschlossen, eine Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung zur Einleitung eines Ausschlußverfahrens" einzuberufen. (Unsere Fa. gibt es erst gut drei Jahre, den BR seit 2 Jahren, aber was wir schon alles durch haben ist kaum zu glauben :-( - und jetzt auch noch das) Wer hat damit (Ausschluß eines BR-Mitglieds) Erfahrung? Dirk
Community-Antworten (13)
11.09.2006 um 13:40 Uhr
Hallo Dirk,
in meinem (hoffentlich) schlauen Buch steht unter dem Stichpunkt: Ausschluss auf Beschluss des BR folgendes: der BR kann mit einfacher Mehrheit beschließen, ein Ausschlussverfahren gegen ein BRM beim ArbG zu beantragen. Bei dieser Beschlussfassung ist das betroffene BRM rechtlich verhindert und darf nicht anwesend sein, da andernfalls der Beschluss rechtsunwirksam ist. An seiner Stelle hat das gem. § 25 BetrVG in Betracht kommende Ers.Mitgl. an der Beschlussfassung mitzuwirken. Im Falle, dass der BR einen Antrag auf Ausschluss eines BRM stellt, genügt nicht der allg. Hinweis auf die Unzumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit.Der BR muss vielmehr nachweisen, dass durch die weitere Amtsausübung die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht oder lahmgelegt würde (BAG v. 5.9.1967 - 1 ABR 1/67).
Nanu
11.09.2006 um 13:55 Uhr
Ich weiß nicht so recht... Also, Br Mitglieder sind dem BRV bzw. dessen Stellvertreter nicht weisungsunterworfen. Vielmehr sind der BRV und der stv.BRV gleiche unter gleichen. Ein einzelnes BR Mitglied kann natürlich keine "Schichtversammlungen" in seiner Funktion als BR einberufen. Arbeitnehmer haben natürlich das Recht sich beim AG zu beschweren - das euer Mitglied ihnen den Eindruck vermittelt hat, dass ganze wäre mit dem Betriebsrat abgesprochen ist natürlich ein Unding. Trozdem solltet ihr den Beschwerdeführern eure Unterstützung anbieten, ihnen also Rückendeckung geben.
Ob das ganze für ein Ausschlussverfahren reicht kann ich nicht beurteilen, aber vieleicht melden sich ja mal die Cracks dieses Forums zu Wort (Fayence, Ramses, Kölner, Mona-Lisa, usw.)
11.09.2006 um 14:18 Uhr
Ich denke schon, denn reden kann man mit dem BRM nicht wirklich. Demnach wird er sein Verhalten auch nicht ändern, bzw. soviel Einsicht zeigen, das sein Verhalten nicht zur Stärkung des BR beiträgt, sondern eher das Gegenteil bewirkt. Unabhängig davon gehe ich mal davon aus, dass das Gremium sich vor dem "Verbot" besprochen hat. Ich sehe hier schon eine ernstliche Bedrohung für die BR Tätigkeit, bzw. für das Auseinanderbrechen des BR.
11.09.2006 um 14:59 Uhr
@Dirk, habe gerade nochmal im Däubler die groben Pflichtverletzungen durchforstet:
DKK §23 BetrVG RN 19 "Als grobe Pflichtverletzungen wurden angesehen: –Behinderung der BR-Arbeit: Verhalten, durch das die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht oder lahm gelegt wird (BAG 5. 9. 67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG); Einschlagen eines Konfrontationskurses gegenüber der BR-Mehrheit, der darauf angelegt ist, die sachliche BR-Arbeit und die Funktionsfähigkeit des BR zu gefährden..."
ausdrücklich keine grobe Pflichtverletzung sind Auseinandersezungen im Gremium, da der §23 nicht dazu dient, die BR Tätigkeit zu erleichtern. Ob eine Unterschrift unter einem Beschwerdebrief ausreicht, mag ich nicht beurteilen, habt Ihr Zeugen, die bestätigen, dass er gesagt hat, dass er im Namen des BR unterschreibt? Hier würde ich einen Rechtsanwalt befragen, wenn es Zeugen dafür gibt.
Persönlich würde ich erstmal weiterhin das Gespräch suchen, eine gemeinsame Schulung oder Schulung des betreffenden BRM überlegen und dem BRM die Ernsthaftigkeit der Lage - vor Angehen des 23er - deutlich machen.
11.09.2006 um 16:12 Uhr
@spider natürlich haben die Koll. unsere volle Rückendeckung, sie werden im Übrigen auch von GF/PW nicht unter Druck gesetzt - fühlen sich jetzt aber eben unsicher, ob sie dem BR noch Glauben können @nanu so sehen wir das auch @Lotte gesprochen haben wir schon immer mit dem Koll. - er kann aber einfach seine Grenzen nicht erkennen und verursacht mit seiner Art Probleme im Umgang mit der GF und eben auch den Koll. Es geht nicht darum, daß er einen Beschwerdebrief unterschrieben hat, sondern: er hat ihn verfasst und hat die Koll. dazu aufgefordert, ihn zu unterschreiben und sie dabei aktiv(!) im Glauben gelassen, dieses Schreiben sei mit dem BR abgestimmt.
11.09.2006 um 16:21 Uhr
Dirk, den einzigen Vorwurf den man deinem Kollegen machen kann ist das er die Kollegen im Glauben gelassen hat, dass das Schreiben mit dem BR abgestimmt sei. Ich denke das ist schwer nachzuweisen. Wie gesagt ob das für ein Ausschluss verfahren reicht...
11.09.2006 um 16:36 Uhr
@spider weiter oben steht schon, daß er noch mehr Dinge gemacht hat, die man als BR-Mitglied nicht tut - er hat sogar mir schon Schläge angeboten, nur weil ich ihn angeblich nicht richtig zu einer Wahlvorstandssitzung eingeladen hatte - da gab es noch keinen BR, wir hatten noch keinen festen Raum und ich konnte ihn nicht über den Ort der Sitzung informieren, weil er sein Handy aushatte. Aber anstatt mich dann einfach anzurufen, als er mich nicht am vorher vereinbarten Ort gefunden hatte, hat er ein riesen Fass aufgemacht - und so setzt sich das nun schon über 2 Jahre fort. Wir hatten die Hoffnung, daß er nicht wieder gewählt wird - und den Eindruck hatte auch die Belegeschaft bei uns hinterlassen - aber wie das so ist, die Bundesregierung hat ja auch niemand gewählt.... Und ich habe 3 Kollegen, die jederzeit bestätigen würden, daß er Ihre Frage bezgl. Abstimmung mit BR zwar nicht mit ja! beantwortet hat, aber eben auch nicht "nein" gesagt hat
Ach ja, natürlich sind wir nicht Weisungsbefugt - so war das auch nicht gemeint, aber wenn ich ihm sage, bevor Du zu einer Schichtversammlung aufrufst, hol Dir die Zustimmung des BR UND sprich vorher mit Deinem Abt.Ltr UND unsere stellv.BRV ihm sagt, schicke den Beschwerdebrief nicht weg ohne mit dem BR zu sprechen - dann sollte sich ein BR-Mitglied daran halten. Wir haben zusammen zu stehen und keine Alleingänge zu machen!
11.09.2006 um 16:44 Uhr
Genau das ist der Knackpunkt, die Kollegen haben das Vertrauen in den BR verloren. Es handelt sich nicht um das eine BRM, es betrifft den kpl. BR. Für mich ist das ein Vertrauensbruch und die sachliche BR Arbeit ist m.E. auch nicht mehr gewährleistet. Wenn die Kollegen bereit sind als Zeugen zu fungieren, es vielleicht noch mehr "Ausrutscher" gibt und die mit dem Kollegen geführten Gespräche protokolliert sind, dürfte einem Ausschlussverfahren nichts mehr im Wege stehen. Diese Einstellung " jetzt zeig ich es euch allen" nützt echt Niemandem. Sorry, aber diese Quertreiber haben im BR nichts zu suchen.
Nanu
11.09.2006 um 16:56 Uhr
Nanu, Eurem Antrag auf Ausschluss des BR-Mitgliedes wird vor einem Arbeitsgericht nur dann Erfolg haben, wenn Ihr grobe Pflichtverletzungen wirklich konkret benennen könnt. Und unter konkret versteht ein Richter keine pauschalen Äusserungen sondern genaue Angaben wie z.B. " Verfehlung inkl. Ort & Zeit". Sonst wird es schwer für Euch!
11.09.2006 um 17:14 Uhr
Fayence,
was würdet ihr in einem solchen Fall unternehmen?
11.09.2006 um 17:28 Uhr
Nanu,
ein konkretes Protokoll erstellen und dieses mit einer Kommentierung hinsichtlich "grober Pflichtverletzungen", die zum Ausschluss berechtigen, abgleichen.
Oder erst einmal eine solche Kommentierung lesen... ;-)
11.09.2006 um 17:48 Uhr
@spider weiter oben steht schon, daß er noch mehr Dinge gemacht hat, die man als BR-Mitglied nicht tut - er hat sogar mir schon Schläge angeboten, nur weil ich ihn angeblich nicht richtig zu einer Wahlvorstandssitzung eingeladen hatte - da gab es noch keinen BR, wir hatten noch keinen festen Raum und ich konnte ihn nicht über den Ort der Sitzung informieren, weil er sein Handy aushatte. Aber anstatt mich dann einfach anzurufen, als er mich nicht am vorher vereinbarten Ort gefunden hatte, hat er ein riesen Fass aufgemacht - und so setzt sich das nun schon über 2 Jahre fort. Wir hatten die Hoffnung, daß er nicht wieder gewählt wird - und den Eindruck hatte auch die Belegeschaft bei uns hinterlassen - aber wie das so ist, die Bundesregierung hat ja auch niemand gewählt.... Und ich habe 3 Kollegen, die jederzeit bestätigen würden, daß er Ihre Frage bezgl. Abstimmung mit BR zwar nicht mit ja! beantwortet hat, aber eben auch nicht "nein" gesagt hat
Ach ja, natürlich sind wir nicht Weisungsbefugt - so war das auch nicht gemeint, aber wenn ich ihm sage, bevor Du zu einer Schichtversammlung aufrufst, hol Dir die Zustimmung des BR UND sprich vorher mit Deinem Abt.Ltr UND unsere stellv.BRV ihm sagt, schicke den Beschwerdebrief nicht weg ohne mit dem BR zu sprechen - dann sollte sich ein BR-Mitglied daran halten. Wir haben zusammen zu stehen und keine Alleingänge zu machen!
11.09.2006 um 17:52 Uhr
Wie Fayence schon geschrieben hat, Vorfälle Protokollieren. Angedrohte Schläge sind natürlich schon ein starkes Stück...
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