Erstellt am 07.01.2007 um 15:30 Uhr von Bergmann
@ John ,
BetrVG §§§ 23,24,104 !
§ 23 : Verletzen gesetzlicher Pflichten ........Der Ausschluß eines Mitgliedes kann auch vom BR beantragt werden ....beim Arbeitsgericht .
§ 24 : Erlöschen der Mitgliedschaft durch 1) Ablauf der Amtszeit 2) Niederlegung des BR-Amtes 3) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ......etc.
§ 104 : Entfernung betriebsstörender AN liegt ein Verstoss gegen §75 Abs.1 vor so kann der BR vom AG die Entlassung oder Versetzung verlangen
Erstellt am 07.01.2007 um 17:43 Uhr von waschbär
He John,
mal unter uns, reden hilft mehr als das was dir vorschwebt .... jede Reagtion geht eine Aktion voraus ...
Erstellt am 07.01.2007 um 18:45 Uhr von Heini
Um einen Antrag gem.: § 23 BetrVG auf Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds zu begründen ,bedarf es einen Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten des jeweiligen BR Mitgliedes. Hier müsste also die Verleumdung, wenn sie den eine ist, unmittelbar mit der Betriebsratsarbeit zusammenhängen.
Um gegen einen Arbeitnehmer wegen Störung des Betriebsfriedens vorzugehen, reicht es nicht wenn sich eine einzelne Person verleumdet fühlt.
Sinnvoll wäre hier eine Beschwerde gem.: §§ 84 / 85 BetrVG einzureichen und eventuell selbst einen RA beauftragen um den Störenfried seine Grenzen vor Gericht aufzuzeigen, wobei auch die Möglichkeit einer Klage auf Schmerzensgeld möglich ist.