Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Was bedeutet grob, nach § 23 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Verletzung gesetzl. Pflichten?
Ich frage daher, weil ich ein BR-Mitlgied habe, dass Abteilungsleiter ist, und jeden Arbeitnehmer jeden Samstag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Samstag im Kalendermonat) oder schüchtert ständig seine Mitarbeiter ein, damit diese immer "kleinbei" geben und er machen kann was er will. Des weiteren führt er Urlaubssperren ein, ohne diese mit dem BR zu besprechen.
Wir haben Gespräch mit diesem BR-Mitglied, allerdings wird er dies nicht einsehen. Meine letzte Möglichkeit, falls er nicht einlenkt, ist Arbeitsgericht und / oder Auschluss aus dem BR? Brauche Hilfe, vielen Dank.