Erstellt am 09.10.2006 um 18:33 Uhr von Rollie
Seine Vorgehensweisen als Abteilungsleiter haben ja nichts mit seiner BR-Tätigkeit zu tun. Wieso sollte er daher als BR-Mitglied ausgeschlossen werden. Da müßt ihr anders ansetzen.
Erstellt am 09.10.2006 um 22:07 Uhr von Ramses II
"und jeden Arbeitnehmer jeden Samstag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Samstag im Kalendermonat)"
Welches Gesetz verbietet das denn?
Erstellt am 09.10.2006 um 22:23 Uhr von Lotte
Ramses,
denke, er hat Samstag mit Sonntag verwechselt. Manchmal könntest Du ja auch mal gütig und weise und nicht weise und provozierend sein...;-)
Erstellt am 09.10.2006 um 22:46 Uhr von Ramses II
Lotte,
zum Einen glaube ich nicht dass br-glob Samstag und Sonntag verwechselt hat.
Aber wenn Du darauf bestehst:
"und jeden Arbeitnehmer jeden Sonntag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Sonntag im Kalendermonat)"
Welches Gesetz begründet den Anspruch auf einen freien Sonntag im Kalendermonat?
Erstellt am 09.10.2006 um 22:48 Uhr von Fayence
Lotte,
der Sonntag macht in diesem Zusammenhang doch noch weniger Sinn!
Erstellt am 09.10.2006 um 23:08 Uhr von Lotte
Fayence,
natürlich nicht, ich meine er hat das Gesetz verwechselt. Es gibt keins für Samstag.
Ramses,
das ist auch nicht gütig ;-))
ArbzG § 11, Abs 1 spricht natürlich nicht von einem Sonntag im Monat, sondern von 15 im Jahr.
Und nun wünsche ich Euch eine gute Nacht mit schönen Träumen...
Erstellt am 10.10.2006 um 08:32 Uhr von br-glob
Danke für die Antworten, aber ich habe das nicht verwechselt, da im Manteltarifvertrag gültig ab 01.01.06 der ver.di (Bayern) steht unter §5 5a)
Beschäftigte in Verkaufsstellen werden auf ihren Wunsch an nicht mehr als drei Samstagen im Monat beschäftigt bzw. unter Anrechnung des gesetzlichen Freistellungsanspruchs in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt
Daher mein Gedankengang mit der Verletzung gesetz. Pflichten......
Erstellt am 10.10.2006 um 08:37 Uhr von Lotte
@br-glob,
die er dann aber nicht als BRM verletzt...
Aber der BR sollte sich mal darum kümmern und ihn auffordern, die Gesetze einzuhalten. (Aufgabe des BR § 80 (1) Punkt 1 BetrVG)
Erstellt am 10.10.2006 um 15:19 Uhr von wölfchen
Wer hat den denn in den BR gewählt? Kann ich nur wieder mal feststellen: jeder bekommt den BR, den er verdient!
Erstellt am 10.10.2006 um 16:05 Uhr von Ramses II
wölfchen,
hier gilt wohl sinngemäß der Beitrag 37106