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Ausschluss eines BR-Mitglieds?

B
br-glob
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Was bedeutet grob, nach § 23 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Verletzung gesetzl. Pflichten? Ich frage daher, weil ich ein BR-Mitlgied habe, dass Abteilungsleiter ist, und jeden Arbeitnehmer jeden Samstag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Samstag im Kalendermonat) oder schüchtert ständig seine Mitarbeiter ein, damit diese immer "kleinbei" geben und er machen kann was er will. Des weiteren führt er Urlaubssperren ein, ohne diese mit dem BR zu besprechen. Wir haben Gespräch mit diesem BR-Mitglied, allerdings wird er dies nicht einsehen. Meine letzte Möglichkeit, falls er nicht einlenkt, ist Arbeitsgericht und / oder Auschluss aus dem BR? Brauche Hilfe, vielen Dank.

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Community-Antworten (10)

R
Rollie

09.10.2006 um 20:33 Uhr

Seine Vorgehensweisen als Abteilungsleiter haben ja nichts mit seiner BR-Tätigkeit zu tun. Wieso sollte er daher als BR-Mitglied ausgeschlossen werden. Da müßt ihr anders ansetzen.

RI
Ramses II

10.10.2006 um 00:07 Uhr

"und jeden Arbeitnehmer jeden Samstag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Samstag im Kalendermonat)"

Welches Gesetz verbietet das denn?

L
Lotte

10.10.2006 um 00:23 Uhr

Ramses, denke, er hat Samstag mit Sonntag verwechselt. Manchmal könntest Du ja auch mal gütig und weise und nicht weise und provozierend sein...;-)

RI
Ramses II

10.10.2006 um 00:46 Uhr

Lotte,

zum Einen glaube ich nicht dass br-glob Samstag und Sonntag verwechselt hat.

Aber wenn Du darauf bestehst:

"und jeden Arbeitnehmer jeden Sonntag arbeiten lässt, was ja gesetzl. verboten ist (Anspruch auf 1 freien Sonntag im Kalendermonat)"

Welches Gesetz begründet den Anspruch auf einen freien Sonntag im Kalendermonat?

F
Fayence

10.10.2006 um 00:48 Uhr

Lotte, der Sonntag macht in diesem Zusammenhang doch noch weniger Sinn!

L
Lotte

10.10.2006 um 01:08 Uhr

Fayence, natürlich nicht, ich meine er hat das Gesetz verwechselt. Es gibt keins für Samstag.

Ramses, das ist auch nicht gütig ;-))

ArbzG § 11, Abs 1 spricht natürlich nicht von einem Sonntag im Monat, sondern von 15 im Jahr.

Und nun wünsche ich Euch eine gute Nacht mit schönen Träumen...

B
br-glob

10.10.2006 um 10:32 Uhr

Danke für die Antworten, aber ich habe das nicht verwechselt, da im Manteltarifvertrag gültig ab 01.01.06 der ver.di (Bayern) steht unter §5 5a) Beschäftigte in Verkaufsstellen werden auf ihren Wunsch an nicht mehr als drei Samstagen im Monat beschäftigt bzw. unter Anrechnung des gesetzlichen Freistellungsanspruchs in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt Daher mein Gedankengang mit der Verletzung gesetz. Pflichten......

L
Lotte

10.10.2006 um 10:37 Uhr

@br-glob, die er dann aber nicht als BRM verletzt... Aber der BR sollte sich mal darum kümmern und ihn auffordern, die Gesetze einzuhalten. (Aufgabe des BR § 80 (1) Punkt 1 BetrVG)

W
wölfchen

10.10.2006 um 17:19 Uhr

Wer hat den denn in den BR gewählt? Kann ich nur wieder mal feststellen: jeder bekommt den BR, den er verdient!

RI
Ramses II

10.10.2006 um 18:05 Uhr

wölfchen,

hier gilt wohl sinngemäß der Beitrag 37106

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