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Regelungen zur Altersteilzeit

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Ralfonso
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag und ein frohes Neues Jahr, kann uns jemand weiter helfen?? Unser AG wollte den 52 - 54 jährigen keine Altersteilzeitzusage machen, mit dem Argument, er müsse sofort bei der Erteilung dieser Zusage eine Rückstellung bilden die sodann auch Negativ in den Bilanzen auftauchen würden. Somit müssten unsere Kollegen um die angehängten Monate länger arbeiten. Ist das alles so korrekt? Warum können wie z.B. bei BASF 1000 Mitarbeiter in den Genuss kommen und müssen die etwa keine Rückstellung bilden? Wer kann mir da genaue auskunft geben, wo ich nachlesen kann, was das mit der Rückstellung auf sich hat?

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Community-Antworten (1)

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wölfchen

03.01.2007 um 10:26 Uhr

Hallo Ralfonso, ich bin zwar kein Experte in Wirtschaftsangelegenheiten, aber eines leuchtet mir schon ein - der Arbeitgeber muss ja für die Bezahlung der Freistellung Geld zur Verfügung haben. Dafür braucht er Rücklagen. Wenn Ihr nun, wie auch unser Betrieb eine kleine Firma seid, vielleicht nicht mal Produzierendes Gewerbe, wie BASF, dann fällt es natürlich schwer, eine solche Rücklage zu bilden. Aus dem Grund gibt`s bei uns leider auch keine ATZ, weil - wir haben einen hohen Mitarbeiterstamm in dem in Frage kommenden Alter - und das würde den Ruin bedeuten. Bei BASF sieht das ganz anders aus.

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