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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag an den BR per Mail

B
BR-001
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, eine kurze Frage. Unsere HR besteht darauf, Anträge an den BR per Mail zu schicken. Dies lehnen wir jedoch ab. Nun zum Streitfall. Am vergangenen Freitag hat HR eine Anhörung zu außerord. Kündigung an den BR-Vorsitz per Mail verschickt. Vorsitz und stellv. sind aber an diesem Tag krankheitsbedingt nicht im Haus. E-Mail wurde erst am Montag somit gelesen, genauso wie die Papierform am Montag abgegeben wurde. Der BR geht hier vom Fristbeginn am Montag 0:00 Uhr aus, die HR nicht. Zusätzlich ist am Donnerstag der Feiertag. BR geht hier von einer Fristverschiebung auf Freitag aus, allerdings ist dies kein bundeseinheitlicher Feiertag. HR geht daher vom Fristende Mittwoch 0:00 Uhr aus, der BR von Freitag 0:00 Uhr. Wie ist hier eure Auffassung?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

30.10.2018 um 17:57 Uhr

ist der Tag "bei Euch" ein Feiertag ?

B
BR-001

30.10.2018 um 17:58 Uhr

der Donnerstag, 01.11.2018 ist in Bayern ein anerkannter Feiertag.

K
kratzbürste

30.10.2018 um 18:15 Uhr

Ich würde mich nicht auf den "Nebenschauplatz" Fristenstreit einlassen. Kümmert euch um die Anhörung und formuliert eure Stellungnahme bis Mittwoch.

Im Anschluss klärt ihr für die Zukunft die Form der Übergabe von Erklärungen - z.B. im nächsten Monatsgespräch.

B
BR-001

30.10.2018 um 18:19 Uhr

vielen Dank für eure Antworten. An sich geht es aber hier genau um den "Nebenschauplatz". Wir haben die Standortleitung und die HR bereits nach einem Beschluss des BR darüber informiert, dass wir keine Anhörungen per E-Mail entgegennehmen, da hier eine fristgerechte Zustellung aufgrund eines längeren krankheitsbedingen Ausfalles der Vorsitzenden im BR nicht gewährleistet werden kann, da der stellv. (ich) nebenbei noch in der Produktion tätig ist und nicht durchgehend mit BR-Arbeit beschäftigt ist. Daher ist dieses Thema ersteinmal wichtiger, da wir hier eine abschließende Klärung herbeiführen müssen.

G
ganther

30.10.2018 um 18:56 Uhr

"dass wir keine Anhörungen per E-Mail entgegennehmen" da seid ihr aber ganz schnell auf dem Glatteis unterwegs, da es für die Anhörung gerade keine Formvorschriften gibt und ihr die nicht einfach bestimmen könnt. Wenn der Zugang bewirkt ist, dann laufen die Fristen! Und über den Zugang einer Mail kann man trefflich diskutieren

B
BR-001

30.10.2018 um 19:00 Uhr

dann soll uns doch der AG beweisen, dass die E-Mail zugegangen ist! Die Anhörung wurde an den E-Mail-Verteiler des BR-Vorsitzes verschickt. In diesem E-Mail-Verteiler sind nur 2 Personen enthalten, niemand anderes hat hierauf Zugriff. Die Vorsitzende und der Stellvertreter. Beide Personen waren am besagten Freitag krankheitsbedingt nicht im Haus. Somit ist keine Zustellung erfolgt. Die allgemeine Rechtsprechung geht meiner Meinung davon aus, dass die Zustellung erst erfolgt ist, wenn von der E-Mail Kenntnis genommen wurde, und dies kann frühestens am Montag zu meinem Schichtbeginn erfolgt sein.

B
basilica

30.10.2018 um 21:00 Uhr

Wenn die E-Mail-Adresse des BRV von Euch ausdrücklich als die Adresse allein des BRV und seines ersten Stellvertreters dem Arbeitgeber (was heißt "HR"?) mitgeteilt worden ist, darf der AG sie im Fall einer Verhinderung der beiden nicht nutzen, sondern er muß sich an den zweiten Stellvertreter wenden. Wenn es keinen zweiten Stellvertreter gibt, dann kann er sich an jedes andere anwesende BR-Mitglied wenden. Eine mündliche Mitteilung reicht da aus. Ist das nicht geschehen, geht die Mitteilung des AG erst mit Gesundung oder tatsächlichem Mail-Abruf zu. Wenn Ihr Monatg zu Arbeitsbeginn (später als 0:00 Uhr) die Mail abgerufen und damit erhalten habt, endet die 3-Tage-Frist am Donnerstag 24:00 Uhr bzw. wenn das bei Euch ein Feiertag ist erst am nächsten Werktag 24:00 Uhr.

Wenn die E-Mail-Adresse allerdings z.B. betriebsrat@firma.de lautet, dann sieht es eher so aus, als ob die E-Mail wirksam am Freitag zugegangen ist, natürlich nur, wenn sie auch noch in der Arbeitszeit abgerufen werden konnte. Ist sie erst nach Feierabend aller BR-Mitglieder abgeschickt worden, gilt sie mW erst als am folgenden Arbeitstag zugegangen. Zur Sicherheit solltet Ihr förmlich einer Annahme von E-Mails außerhalb Eurer Arbeitszeit widersprechen. Zugang am Freitag würde bedeuten, daß die Äußerungsfrist am Montag 24:00 Uhr endete.

Eigentlich sollte jedes BR-Mitglied Zugriff auf sämtliche Unterlagen des BR haben, also auch auf sämtliche E-Mails.

G
ganther

30.10.2018 um 22:52 Uhr

hast du mich nicht verstanden? Es geht doch nicht um die aktuelle Mail sondern um die Zukunft. Du kannst nicht einfach sagen: nicht per Mail. Wenn der BRV eine Mail hat dann kann der AG da eben problemlos wirksam zustellen.

Was die aktuelle Situation angeht: du siehst hier schon verschiedene Ansätze. Banal ist das Thema eben nicht. Ich frage mich aber warum euch das so kümmert? Der AG kann doch die Kündigung jetzt zustellen. Das Risiko das der BR nicht richtig gehört wurde liegt doch bei ihm und nicht bei Euch. Bei einer außerordentlichen Kündigung habt ihr eh nicht so viele Karten im Spiel

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