Hallo zusammen,
eine kurze Frage. Unsere HR besteht darauf, Anträge an den BR per Mail zu schicken. Dies lehnen wir jedoch ab. Nun zum Streitfall. Am vergangenen Freitag hat HR eine Anhörung zu außerord. Kündigung an den BR-Vorsitz per Mail verschickt. Vorsitz und stellv. sind aber an diesem Tag krankheitsbedingt nicht im Haus. E-Mail wurde erst am Montag somit gelesen, genauso wie die Papierform am Montag abgegeben wurde. Der BR geht hier vom Fristbeginn am Montag 0:00 Uhr aus, die HR nicht. Zusätzlich ist am Donnerstag der Feiertag. BR geht hier von einer Fristverschiebung auf Freitag aus, allerdings ist dies kein bundeseinheitlicher Feiertag. HR geht daher vom Fristende Mittwoch 0:00 Uhr aus, der BR von Freitag 0:00 Uhr. Wie ist hier eure Auffassung?