Erstellt am 20.06.2008 um 10:59 Uhr von mainpower
Hallo,
Ihr müsst meines Erachtens nur darauf achten dass für die Genehmigung/Ablehnung des Antrages rechtzeitig im Gremium abgestimmt wird. Also vor dem Datum an dem die Überstunden geleistet werden sollen.
Erstellt am 20.06.2008 um 15:42 Uhr von rider125
Auch muss der AG den Antrag früh genug an den BR stellen. Tut er das nicht, kann auch im nachhinein der Antrag abgelehnt werden. Alle Ablehnungen sammeln und ihm dann und wann, wenn es nötig wird auf den Tisch knallen. Eventuell auf Unterlassung klagen
Erstellt am 20.06.2008 um 17:03 Uhr von Catweazle
@Bambina,
siehe § 87 BetrVG (1) 3. Bei einer 87er Angelegenheit gibt es keine Fristen.