Anträge an den BR per e-mail - ist das zulässig?
Ist ein Antrag der Geschäftsleitung per e-mail an den Betriebsrat rechtskräftig.
Community-Antworten (1)
11.10.2005 um 13:47 Uhr
Welche Anträge meinst Du?
Ganz allgemein bedarf es für den Normalfall noch nicht einmal einer schriftform, um den BR anzusprechen. Der AG tut dies natürlich schon aus beweisgründen. Ferner sind ja häufig zusätzliche Unterlagen einzureichen, die die Schriftform praktischer Weise auslösen.
Wenn es aber um kleinere Dinge geht (z.B. die Mehrarbeit von 2 Stunden für Meister xyz) warum da nicht auch E-Mail? Ich denke, man sollte hier nicht zu viel Augenmerk in Formfragen legen.
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