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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheitstage Abzug

D
drumzoiingg
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb wurde eine Verordnung, von der Betriebsleitung, in Bezug auf die Krankheitstage eines jeweiligen Mitarbeiters herasugegeben. Die Verordnung besagt, wer länger als 8 Tage im Jahr krank gemeldet ist, bekommt einen Abzug vom jeweiligen Weinachstgeld, jeder Tag Krankheit mehr als die 8 Tage bedeutet 1 % Abzug pro Tag. Ausnahmen sind Betriebsunfälle. Ist das rechtens ?

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Community-Antworten (3)

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Kölner

15.12.2006 um 17:06 Uhr

@drumzoiingg Im Prinzip ist das möglich... ...aber: Gibt es einen BR? Was sagen die AV?

Z
Z.Ickig

15.12.2006 um 19:17 Uhr

Wenn der Weihnachtsgeldanspruch in den einzelnen Arbeitsberträgen geregelt ist, dann kann der Arbeitgeber keine einseitige Änderung vornehmen.

Sollte es daran fehlen:

Ich denke, dass das nicht möglich ist. Es handelt sich dann nämlich um eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer-Gruppen (Kranke und Gesunde) aufgrund von Kriterien, auf die einzelnen Arbeitnehmer objektiv (zumindest meistens) keinen Einfluß haben. Wäre ich betroffen, würde ich auf das volle Weihnachtsgeld klagen.

P
Petrus

18.12.2006 um 12:03 Uhr

Könnte nach §4a EntgFG möglich sein - wenn das Weihnachtsgeld freiwillig vom AG gezahlt wird. Dei Höhe des Abzugs müßtet ihr im Zweifelsfall nachrechnen...

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