Bei uns im Betrieb wurde eine Verordnung, von der Betriebsleitung, in Bezug auf die Krankheitstage eines jeweiligen Mitarbeiters herasugegeben. Die Verordnung besagt, wer länger als 8 Tage im Jahr krank gemeldet ist, bekommt einen Abzug vom jeweiligen Weinachstgeld, jeder Tag Krankheit mehr als die 8 Tage bedeutet
1 % Abzug pro Tag. Ausnahmen sind Betriebsunfälle.
Ist das rechtens ?