Erstellt am 15.12.2006 um 16:06 Uhr von Kölner
@drumzoiingg
Im Prinzip ist das möglich...
...aber:
Gibt es einen BR?
Was sagen die AV?
Erstellt am 15.12.2006 um 18:17 Uhr von Z.Ickig
Wenn der Weihnachtsgeldanspruch in den einzelnen Arbeitsberträgen geregelt ist, dann kann der Arbeitgeber keine einseitige Änderung vornehmen.
Sollte es daran fehlen:
Ich denke, dass das nicht möglich ist. Es handelt sich dann nämlich um eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer-Gruppen (Kranke und Gesunde) aufgrund von Kriterien, auf die einzelnen Arbeitnehmer objektiv (zumindest meistens) keinen Einfluß haben. Wäre ich betroffen, würde ich auf das volle Weihnachtsgeld klagen.
Erstellt am 18.12.2006 um 11:03 Uhr von Petrus
Könnte nach §4a EntgFG möglich sein - wenn das Weihnachtsgeld freiwillig vom AG gezahlt wird. Dei Höhe des Abzugs müßtet ihr im Zweifelsfall nachrechnen...