Erstellt am 03.04.2014 um 22:18 Uhr von AlterMann
Hmh. Die Betroffenen könnten eine ständige Übung geltend machen, nach der die Pausen durchbezahlt werden. Ob sie damit durchkommen, liegt vor allem an ihren Arbeitsverträgen. Dort ist zumeist die Begründung einer solchen Übung ausgeschlossen.
Erstellt am 04.04.2014 um 08:52 Uhr von gironimo
Sprecht doch mal mit dem Arbeitgeber. Die Lage der Pausen muss bekannt sein (zumindest eine Zeitspanne) und Pausen sind nur Pausen, wenn man sie tatsächlich machen kann und nicht unterbrechen muss. Zudem hat der BR natürlich mitzubestimmen.
Ich denke, da kommt einiges auf den AG zu, wenn er die Pausen wirklich korrekt abwickeln will. Vielleicht lässt sich so ein Einlenken bewirken.....
> auf 450 Euro Basis zwölf Stunden Dienste als Fahrer < das erscheint mir viel zweifelhafter