Erstellt am 05.07.2023 um 14:26 Uhr von MUschelschubser
Das heißt, Du bist 6:30 Stunden auf der Arbeit und bekommst 6:00 Stunden bezahlt?
Oder bist 6:00 auf der Arbeit und bekommst 5:30 bezahlt?
Wie auch immer:
wenn Du bis 6:00 Stunden arbeitest, wäre der Abzug falsch. Ab 6:01 Stunden Arbeitszeit müssen 0:30 Stunden Pause gemacht werden.
Erstellt am 05.07.2023 um 14:29 Uhr von Enigmathika
ja, nein, vielleicht.
Der Arbeitgeber kann durchaus Pausen anordnen, auch mehr als im Gesetz beschrieben ist, weil es sich dort um eine Mindestforderung handelt. Wenn Du dann durcharbeitest, ist das Dein persönliches Pech.
Wenn es keine Regelung bezüglich Pausen gibt und eine Pause überhaupt nicht vorgesehen ist, darf er Dir nicht einfach eine halbe Stunde abziehen.
Frag doch mal Euren Betriebsrat, ob es eine Betriebsvereinbarung zu Pausenzeiten gibt.
LG
Enigmathika
Erstellt am 05.07.2023 um 14:34 Uhr von Enigmathika
"Ab 6:01 Stunden Arbeitszeit müssen 0:30 Stunden Pause gemacht werden."
Aber auch dann darf der Arbeitgeber nicht einfach eine fiktive Pause eintragen. Er muss darauf dringen, dass der Arbeitnehmer entweder pünktlich Feierabend macht oder erst nach einer halbstündigen Pause weiterarbeitet.
Erstellt am 05.07.2023 um 22:31 Uhr von EDDFBR
Klare Antwort: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 und bis zu sechs Stunden besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ruhepause. Allerdings DARF der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts eine Pause anordnen. Diese MUSS der Arbeitnehmer dann einhalten.
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, kann dieser bei der Lage und Verteilung der Pausen zwingend mitbestimmen (§87 Abs. (1) 2. BetrVG). Gilt ein Tarifvertrag, kann dieser hiervon abweichende Regelungen enthalten.
Erstellt am 06.07.2023 um 09:44 Uhr von Dummerhund
Ich kann mir nur schwerlich Vorstellen das ein AG einen MA einstellt und dann sagt, sie mal zu wie du deine Zeit hier verbringst. Dem MA muss ja bekannt sein das es hier Pausen gibt und oder hätte zumindest nachfragen müssen. Demnach liegt für mich auch ein gewissen Eigenverschulden vor.
Erstellt am 06.07.2023 um 10:00 Uhr von celestro
"Dem MA muss ja bekannt sein das es hier Pausen gibt und oder hätte zumindest nachfragen müssen. Demnach liegt für mich auch ein gewissen Eigenverschulden vor."
Sehe ich nicht so. Wenn klar ist, das rechtlich keine Pause gemacht werden muss, wieso sollte ich dann nachfragen, ob ich eine Pause machen muss?
Erstellt am 06.07.2023 um 10:08 Uhr von Dummerhund
Einfach aus dem Grund weil es auch andere Regelungen geben kann. Ich würde doch nie in einem Betrieb anfangen und nicht nach Gepflogenheiten oder bestimmten Regelungen nachfragen; spätesten bei Gesprächen mit den Kollegen.
Ich stelle mir gerade vor, alle gehen in die Pause und ich sitze alleine da und Werkel weiter.
Erstellt am 07.07.2023 um 13:35 Uhr von Noir1989
Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. Erst ab 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
Sind die 6 Stunden Arbeit absolviert, ist ein Arbeitnehmer zu einer Pause von 30 Minuten verpflichtet.
Dass ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die ihm zustehenden Pausen unzulässig ist, ergibt sich aus dem Sinn der Regelung von § 4 ArbZG. Es handelt sich um ein Schutzgesetz, das nicht disponierbar ist.
Bei einem Wegeunfall o.ä Situationen steht der AG hier ganz schlecht da.
Pausenzeiten dürfen nicht auf Anfang der Schicht und nicht am ende der Schicht sein.
Arbeitszeit Beginn 06:00 Uhr .. Pause um 06:05 Uhr ist nicht zulässig.
Pausenzeiten dienen ZUR ERHOLUNG.
Ein AN kann sich nicht erholen wenn er gerade anfängt.
Und am ende der Schicht darf es auch nicht sein.
Bitte.