Erstellt am 12.12.2007 um 11:26 Uhr von Konrad
Im Prinzip hast du Recht, siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.
Fragwürdig halte ich eine Zielvereinbarung die auf „Anwesenheit“ und Prämie abzielt, da gibt es für AG und AN bessere und vor allem fairere Ziele.
Erstellt am 12.12.2007 um 12:06 Uhr von Torstenxxx
Danke Konrad,
Fragwürdig ist diese Sache logisch aber im TV erankert und bei der Entstehung des ganzen eben ein Komprommis gewesen ohne den wir an anderer Stelle nicht weiter gekommen wären. Wir können jetzt über eine Öffnung im TV besser gestalten, aber
ehrlich gesagt steht nach dem Abschluss der Kopf momentan wo anders.
Wenn du aber sagst das ich im Prinzip Recht habe, dann hat unsere Personalchefin Unrecht und es wäre nicht rechtens den Feiertag abzuziehen auch wenn ich krank geschrieben war.?!
Tschüss und Danke nochmal
Erstellt am 12.12.2007 um 12:17 Uhr von see-see
Boahh... Sowas steht in einem TV..??!! Was ist denn das für ein TV? Anwesenheitsprämie... Wofür gibt es denn diese Prämie? Um kranke MAs davon abzuhalten, zuhause zu bleiben? Boahh.... Staun....
Kollidiert das nicht irgendwie mit dem AGG?
Wenn das stimmt, bin ich echt naiv....
Erstellt am 12.12.2007 um 12:32 Uhr von Mona-Lisa
@see-see,
guck und staune!
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_16360.html
Erstellt am 12.12.2007 um 14:24 Uhr von see-see
Ja! Ich staune! Habe soeben von einem Kollegen gehört, in einem Betrieb in der Nähe hat diese Prämie dazu geführt, dass ein MA EINEN Tag, nachdem er sich den Finger gekappt hatte, wieder zur Arbeit kam. WEGEN DER PRÄMIE, wie er ausdrücklich seinem Vorgesetzten mitteilte.
Ich halte diese Prämie für sehr bedenklich, auch wenn es einen rechtlichen Rahmen dafür gibt!