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Weihnachtsgeld

M
mauli
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb wurde das Weichsel gekürzt,meines Wissens nach ohne Br Beschluss,nur der Bar und sein Stellvertreter haben dies abgesegnet.Ist sowie rechtens !!

1.11804

Community-Antworten (4)

A
AlterMann

16.11.2015 um 00:35 Uhr

Hä? Was wurde gekürzt?

M
mauli

16.11.2015 um 00:41 Uhr

Entschuldigung das Handy macht was es will Weihnachtsgeld bzw 13 Monatsgehalt

G
gironimo

16.11.2015 um 08:17 Uhr

Der Vorsitzende und sein Stellv. dürfen nichts allein absegnen. Geschieht so etwas öfter bei Euch, habt Ihr ein BR-Problem.

Ansonsten hat der BR bei der Höhe des Weihnachtsgeld keine Karten im Spiel. Hier gilt § 77 Abs. 3 BetrVG.

Lediglich wenn die Kürzung nicht linear bei allen AN gleich erfolgte, kommt die Mitbestimmung ins Spiel.

J
Jakarta

16.11.2015 um 09:31 Uhr

Aber nur dann, wenn es sich um eine rein betrieblich vereinbarte Sonderzahlung handelt.

Basiert es auf einen tariflichen oder rechtlichen Anspruch, darf er sich auf den Weg zum § 80 BetrVG machen und dort den Absatz 1 Nr. 1 bemühen.

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