Erstellt am 15.11.2015 um 23:35 Uhr von alterMann
Erstellt am 15.11.2015 um 23:41 Uhr von mauli
Entschuldigung das Handy macht was es will
Weihnachtsgeld bzw 13 Monatsgehalt
Erstellt am 16.11.2015 um 07:17 Uhr von gironimo
Der Vorsitzende und sein Stellv. dürfen nichts allein absegnen. Geschieht so etwas öfter bei Euch, habt Ihr ein BR-Problem.
Ansonsten hat der BR bei der Höhe des Weihnachtsgeld keine Karten im Spiel. Hier gilt § 77 Abs. 3 BetrVG.
Lediglich wenn die Kürzung nicht linear bei allen AN gleich erfolgte, kommt die Mitbestimmung ins Spiel.
Erstellt am 16.11.2015 um 08:31 Uhr von Jakarta
Aber nur dann, wenn es sich um eine rein betrieblich vereinbarte Sonderzahlung handelt.
Basiert es auf einen tariflichen oder rechtlichen Anspruch, darf er sich auf den Weg zum § 80 BetrVG machen und dort den Absatz 1 Nr. 1 bemühen.