Hallo, ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Unternehmen mit rund 190 Mitarbeitern. Lt. BetrVG steht uns keine Freistellung zu. Da 4 BR im Außendienst sind und die anderen Beiden in auswärtigen Geschäftstellen sitzen, bleibt die Hauptlast der Arbeit an mir hängen. Nun zu meiner Frage: Inwieweit habe ich Anspruch darauf, das die Zeit welche ich mit BR-Arbeit verbringe, vertreten wird? Wir sind zu Zweit in der Abteilung und momentan läuft es so, das meine Kollegin wenn ich nicht da bin das Nötigste miterledigt und der Rest liegenbleibt bis ich wiederkomme.