Erstellt am 12.12.2006 um 07:47 Uhr von bernd
Hej StefanErgi,
mach mal eine kleine Rechnung: ab 200 MA - 100 % Freistellung = bei 190 MA 95 % Freistellung. In den restlichen 5 % Az machst Du die Arbeit, die Du schaffst. Den Rest legst Du Deinem Chef auf den Tisch; denn der AG ist für die Organisation der Arbeit verantwortlich. Verhindern müsst Ihr nur, dass Deine Kollegen durch Mehrarbeit auf Grund Deiner BR-Tätigkeit überlastet werden (also jeden Ü-Std.-Antrag genau anschauen)
bernd
Erstellt am 12.12.2006 um 08:23 Uhr von pit47
Hallo StefanErgi,
so einfach wie Bernd das beschreibt, ist es leider nicht.
Aber nach § 37 Abs. 2 BetrVG kannst Du Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen, so lange Du brauchst um Deine BR-Tätigkeiten abzuarbeiten. Du mußt nur vorher Deinen Vorgesetzten Bescheid sagen.
Auch wir haben 196 MA und keine Freistellung nach § 38 BetrVG, aber ich kündige jeden Tag per E-Mail meine notwendige Arbeitsbefreiung für den nächsten Tag bei meinem Vorgesetzten an. Außerdem führe ich ein Arbeitstagebuch, damit ich meine Tätigkeiten belegen kann, wenn der AG dieses vor dem Arbeitsgericht anzweifelt.
Erstellt am 12.12.2006 um 17:35 Uhr von Pfarrer
@StefanErgi
Ich würde an Deiner Stelle auch mal schleunigst drüber nachdenken wie Deine anderen 6 BR-Kollegen da besser einzubinden sind, - ich denke es kann nicht sein das die Hauptlast an einem BR-Mitglied hängt, - geschweige denn das man da als BR überhaupt Arbeitsfähig ist. Was halten denn Deine Mitstreiter von der Situation?
Erstellt am 12.12.2006 um 17:37 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Galt die Antwort pit47...
Erstellt am 12.12.2006 um 17:51 Uhr von Pfarrer
@Kölner
.....nein, eigentlich nicht,....aber könnte eventuell auch da passen,...oder? :-)
Erstellt am 12.12.2006 um 17:57 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Ich sach nur F63 - Impulskontrollstörung
:o)
Erstellt am 12.12.2006 um 18:03 Uhr von Pfarrer
@Kölner
.....die bekäme ich ganz sicher wenn ich den ganzen BR-Krempel alleine machen müsste! :-)
(aber wir sind Off Topic, das Kauderwelsch versteht kaum einer :-)
Erstellt am 12.12.2006 um 18:15 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Vergib mir! Ich wollte Dich nicht versuchen...
Lk 23.34
Erstellt am 12.12.2006 um 18:25 Uhr von Pfarrer
@Kölner
...ooch, versuchen kann man mich immer, - ich dachte da lediglich an den hiesigen Admin oder Mod., - in anderen Foren habe ich beim entspannten Abschweifen vom Thema schon kleine Desaster erlebt.
Übrigens, Kölner/Kölsch? Ich stamme ebenfalls aus dem Rheinland allerdings noch ein paar Km Stromaufwärts, - durch die Wirren der Wendezeit vor 12 Jahren in Brandenburg gelandet.
Erstellt am 12.12.2006 um 18:32 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Der admin ist hier sicher gnädiger! Er lässt mitunter sogar Werbung zu!
Dein Herkunftshinweis lässt auf Bonn o.ä. schliessen. Allerdings trinken die dort "Bönnsch"...
Erstellt am 12.12.2006 um 18:41 Uhr von Pfarrer
@Kölner
.....Bingen/Rhein.
Erstellt am 12.12.2006 um 18:57 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Passe! Mir ist nur ein Weingut in Bingen-Kempten bekannt.
:-)
Erstellt am 12.12.2006 um 21:26 Uhr von Pfarrer
@Kölner
.....Treffer,...Kempten ist ein Stadtteil von Bingen.
Erstellt am 12.12.2006 um 21:36 Uhr von StefanErgi
@Pfarrer @Kölner
Ist ja interessant über Eure gemeinsamen Berührungspunkte zu lesen, wenngleich ich mit den Bingener Weingütern nicht so bewandert bin... Mir ist da ein Langenlonsheimer Grauburgunder lieber!
Aber das hilft mir ja leider bei meinem Problem nicht wirklich weiter.
Die Kollegen einbinden klingt ja ganz gut, klappt aber leider nicht so wirklich. Die die ich stärker einbinden könnte kann ich in dieser Hinsicht schon fast vergessen und die Anderen sind durch Ihre AD-Tätigkeit nur bedingt im administrativen Bereich heranziehbar. Ergo es bleibt einfach an mir hängen...
Weshalb auch immer, gibt es einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil in dem explizit steht das Betriebsratsarbeit adäquat vertreten werden muß?
Gruß StefanErgi
Erstellt am 12.12.2006 um 21:42 Uhr von Kölner
@StefanErgi
Eins vorweg: "Von Betriebsräten, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll" (Alte ÖTV-Weisheit).
Versuche es - wie immer in solchen Dingen - über die Kommentare zum § 37 BetrVG. Eventuell ist auich der § 38 BetrVG nicht verkehrt!
Erst wenn die Arbeit mal "wirklich" liegen bleibt, kommt der AG ans Nachdenken! Momentan sehe ich dazu beim AG jedoch keinen Anlass!
Erstellt am 12.12.2006 um 21:50 Uhr von Lotte
StefanErgi,
" Die die ich stärker einbinden könnte kann ich in dieser Hinsicht schon fast vergessen "
Schulungen als Hilfe??
Pfarrer,
war Köln auch ein Stadtteil von Bonn?
Kölner,
oder gehört Bonn zu Köln?
Erstellt am 12.12.2006 um 23:16 Uhr von Pfarrer
@Lotte
Ich dachte das hieße Köln-Bonn.
@StefanErgi
Habt ihr's gut.....ein 7er BR und wenig zu tun, bei uns ist's umgekehrt, wir könnten noch ein paar gebrauchen. Langenlonsheim/Nahe liegt übrigens bei Bingen (man nennt's das Rhein/Nahe Eck) um die Ecke, - und Grauburgunder ist kein typischer Wein für die dortige Gegend, aber ich hoffe er schmeckt trotzdem.