Erstellt am 21.02.2009 um 19:54 Uhr von Mona-Lisa
@Micky,
warum denn diese Hektik?
Ihr müsst das alles nicht unbedingt in einer Sitzung durchziehen. Macht die Abwahl und bis zur nächsten Sitzung (relativ zeitnah!) übernimmt der Stellvertreter.
Übrigens, euer neuer Vorsitzender ist noch nicht euer neuer Vorsitzender.... ;-))
Erstellt am 21.02.2009 um 20:48 Uhr von Der alte Heini
Micky.45
Das geht auch ohne schriftliche Erklärung.
Die Abwahl und auch die Neuwahl wird in der Niederschrift dokumentiert, das reicht.
Nur wenn der Gewählt erklärt, dass er das Amt nicht antritt bzw niederlegt, muss dies in der entsprechend Niederschrift dokumentiert werden, ansonsten ist mit der Neuwahl alles erledigt.
Erstellt am 21.02.2009 um 21:26 Uhr von Micky.45
Gibt es entsprechenden Gesetzestext im Betriebsverfassungsgesetz?
Erstellt am 22.02.2009 um 22:31 Uhr von Der alte Heini
Micky.45
Ja, Genanntes ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Als Betriebsratsmitglied gehst du an die Betriebsratsbibliothek, nimmst dir das Betriebsverfassungsgesetz, möglichst mit Kommentierung und liest es.