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Wahl zum BRV - in Abwesenheit?

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Micky.45
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsratsvorsitzender soll abgewählt werden. Der neue Vorsitzende muß dann sofort gewählt werden. Er ist aber an diesem Tag nicht anwesend. Geht das auch mit einer schriftlichen Erklärung des neu zu wählenden Vorsitzenden, in dem er erklärt, daß er die Wahl annehmen würde?

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

21.02.2009 um 20:54 Uhr

@Micky, warum denn diese Hektik?
Ihr müsst das alles nicht unbedingt in einer Sitzung durchziehen. Macht die Abwahl und bis zur nächsten Sitzung (relativ zeitnah!) übernimmt der Stellvertreter. Übrigens, euer neuer Vorsitzender ist noch nicht euer neuer Vorsitzender.... ;-))

DAH
Der alte Heini

21.02.2009 um 21:48 Uhr

Micky.45 Das geht auch ohne schriftliche Erklärung. Die Abwahl und auch die Neuwahl wird in der Niederschrift dokumentiert, das reicht. Nur wenn der Gewählt erklärt, dass er das Amt nicht antritt bzw niederlegt, muss dies in der entsprechend Niederschrift dokumentiert werden, ansonsten ist mit der Neuwahl alles erledigt.

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Micky.45

21.02.2009 um 22:26 Uhr

Gibt es entsprechenden Gesetzestext im Betriebsverfassungsgesetz?

DAH
Der alte Heini

22.02.2009 um 23:31 Uhr

Micky.45 Ja, Genanntes ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Als Betriebsratsmitglied gehst du an die Betriebsratsbibliothek, nimmst dir das Betriebsverfassungsgesetz, möglichst mit Kommentierung und liest es.

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