Vorsitzender oder nicht?
Ich bin gewählter Vorsitzender unseres BR. Als ich nach eigener langer Krankheit kürzlich an meinen Arbeitsplatz zurückkehrte eröffnette mir meine Stellvertreterin das, um geschäftsfähig zu bleiben eine Neuwahl innerhalb des Gremiums stattgefunden hat, sie ist jetzt neue Vorsitzende. Leider kann ich in den schlauen Büchern nichts finden, wer ist in der Lage mich rechtlich aufzuklären?
Danke euer OSSI
Community-Antworten (4)
20.06.2007 um 18:55 Uhr
§ 26 BetrVG
Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 BetrVG erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (BAG 26. 1. 92, AP Nr. 8 zu § 626 BGB
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. (3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
20.06.2007 um 20:15 Uhr
@Hasan Also?
@OSSI Du wirst nicht mehr BRV sein - sondern nur normales BRM
20.06.2007 um 20:45 Uhr
Aber die Begründung ist etwas fadenscheinig, geschäftsfähig ist der Betriebsrat auch bei Abwesenheit des Vorsitzenden, wenn er durch den Stellvertreter vertreten wird. Da war wohl einfach jemand scharf auf den Posten, warum auch immer.
20.06.2007 um 23:54 Uhr
Ossi, irgendwann wurdest Du als BRV gewählt. Wie stehen die übrigen BRM zu deiner Rückkehr? Sofern von den Anderen vertreten, sollte es irgendwann möglich sein, durch Abwahl und Neuwahl das Ruder wieder zu übernehmen.
Aber, was stört dich eigentlich an der Rolle des "normalen" BRM?
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