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Vorsitzender und Stellvertreter abwesend. Was dann?

N
nikiwiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin ein ganz frischer BR geworden. Meine Frage ist, wer leitet die BR Sitzung und lädt auch ein wenn Vorsitzender und Stellvertreter Urlaub/Krank oder sonst was ist? Es kann ja sicherlich mal vorkommen, dass zufällig beide krank werden oder der eine hat Urlaub und der andere wird krank.

Findet dann überhaupt eine Sitzung statt oder was passiert da genau? Oder leitet der Nachrücker dann die Sitzung incl Einladung usw?

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Community-Antworten (4)

B
Betriebsrätin

17.04.2013 um 21:32 Uhr

.... eines der anwesenden BRM. Oft der Vorsitzizende oder ein Mietglied des BA. Das Ganze regelt man per Beschluß und/oder GO des BR.

Ihr solltet dringend auf Seminar, denn dort lernt man ua. solches

G
gironimo

18.04.2013 um 11:40 Uhr

In der Tat solltet Ihr per Beschlus festlegen, in welcher Reihenfolge wer die Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt, wenn beide fehlen.

Der BR muss ja handlungsfähig bleiben und dazu gehört auch, dass Sitzungen stattfinden können, wenn Vorsitzender und Stellvertreter nicht da sind.

Ein Nachrücker ist zwar im Falle der echten Verhinderung eines BR-Mitglieds zu laden, es übernimmt aber nicht die Aufgaben des Vorsitzenden (ganz wichtig).

Und natürlich auch von mir der Rat: Seminar besuchen.

N
nikiwiller

20.04.2013 um 07:58 Uhr

Auf dem Seminar wurde uns mitgeteilt, dass ein Nachrücker diese Funktion übernimmt. Aber gelesen habe ich was anderes. Deshalb die Frage. Weil ich auch unsicher bin

H
Hoppel

20.04.2013 um 12:54 Uhr

@ nikowiller

Ich kann mir nur vorstellen, dass Du etwas ganz gründlich missverstanden hast.

Dass ein Ersatzmitglied die Funktion des gleichzeitig verhinderten BRV & stellv. BRV wahrnimmt, ist ausschließlich dann denkbar, wenn SÄMTLICHE ORDENTLICHEN BRM verhindert sind. Vorstellbar ist das höchstens in einem 3er BR, ab einem 5er Gremium wird eine solche Situation wohl kaum eintreten.

Der BR sollte in einer ordentlichen Sitzung die Reihenfolge der Vertretung beschließen, so BRV/stellv. BRV zeitgleich verhindert sein sollten.

Sollte die Aussage aber tatsächlich gelautet haben, dass ein vorübergehend nachgerücktes Ersatzmitglied die Funktion des verhinderten BRV & stellv. BRV übernimmt, würde ich diesen Schulungsanbieter bitten, etwas mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Referenten an den Tag zu legen.

Falls es noch keine Vertretungsregelung gibt, hat kann der BR von seinem Selbstzusammentrittsrecht Gebrauch machen. Dann wird in dieser Sitzung ein Sitzungsleiter gewählt und gut ist.

Hat der BRV/stellv. BRV bereits zur Sitzung eingeladen und die gleichzeitige Verhinderung tritt erst dann ein, findet die Sitzung natürlich statt. Auch dann ist ein Sitzungsleiter zu wählen und die TOP werden abgearbeitet.

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