Erstellt am 02.07.2014 um 11:27 Uhr von gironimo
Für solche Fälle sollte der BR grundsätzlich eine Vertreterregelung beschließen; also wer vertritt den BR wenn sowohl BRV als auch Stellv. fehlen.
In dem Fall solltet Ihr gleich mit beschließen, wer die Botschaft an den AG weitervermittelt (sprich vertretungsweise unterschreibt)
Erstellt am 02.07.2014 um 11:48 Uhr von Pjöööng
Auch wenn die Sitzung quasidemokratisch zu Stande kommt, muss sich das Gremium dann doch auf einen SAitzungsleiter einigen. Es ist sinnvoll wenn dieser dann auch die Kommunikation übernimmt.
Erstellt am 02.07.2014 um 16:53 Uhr von seesee
Man kann das in der Geschàftsordnung festlegen.