Unterschriftsberechtigung bei Abwesenheit von BRV und SBRV
Wenn in einer BR-Sitzung über eine Einstellung entschieden werden soll (Anhörung gem §99 BetrVG), das Gremium beschlussfähig ist (5 von 7 anwesend), wer kann/muss das Formular "Anhörung" mit dem entspr. Beschluss des BR unterschreiben, wenn sowohl BRV als SBRV nicht da sind?
Community-Antworten (3)
02.07.2014 um 13:27 Uhr
Für solche Fälle sollte der BR grundsätzlich eine Vertreterregelung beschließen; also wer vertritt den BR wenn sowohl BRV als auch Stellv. fehlen.
In dem Fall solltet Ihr gleich mit beschließen, wer die Botschaft an den AG weitervermittelt (sprich vertretungsweise unterschreibt)
02.07.2014 um 13:48 Uhr
Auch wenn die Sitzung quasidemokratisch zu Stande kommt, muss sich das Gremium dann doch auf einen SAitzungsleiter einigen. Es ist sinnvoll wenn dieser dann auch die Kommunikation übernimmt.
02.07.2014 um 18:53 Uhr
Man kann das in der Geschàftsordnung festlegen.
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