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Unterschriftsberechtigung bei Abwesenheit von BRV und SBRV

O
Obelix
Jan 2018 bearbeitet

Wenn in einer BR-Sitzung über eine Einstellung entschieden werden soll (Anhörung gem §99 BetrVG), das Gremium beschlussfähig ist (5 von 7 anwesend), wer kann/muss das Formular "Anhörung" mit dem entspr. Beschluss des BR unterschreiben, wenn sowohl BRV als SBRV nicht da sind?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.07.2014 um 13:27 Uhr

Für solche Fälle sollte der BR grundsätzlich eine Vertreterregelung beschließen; also wer vertritt den BR wenn sowohl BRV als auch Stellv. fehlen.

In dem Fall solltet Ihr gleich mit beschließen, wer die Botschaft an den AG weitervermittelt (sprich vertretungsweise unterschreibt)

P
Pjöööng

02.07.2014 um 13:48 Uhr

Auch wenn die Sitzung quasidemokratisch zu Stande kommt, muss sich das Gremium dann doch auf einen SAitzungsleiter einigen. Es ist sinnvoll wenn dieser dann auch die Kommunikation übernimmt.

S
seesee

02.07.2014 um 18:53 Uhr

Man kann das in der Geschàftsordnung festlegen.

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