Hallo,
habe eine dringende Frage zum Thema Kündigung: vor zwei Monaten wurde eine Kollegin strafversetzt. Wir haben der Versetzung widersprochen und er AG wollte dagegen klagen - dazu kam es dann nicht mehr, weil die betroffenen Mitarbeiterin dann doch der Versetzung zugestimmt hat. Die neue Stelle hat sie nicht angetreten (ist seitdem wegen psychischen Problemen krankgeschrieben). Jetzt hat der AG sie abgemahnt, weil sie angeblich die weiteren Krankmeldungen nicht rechtzeitig abgeben hat (hier steht Aussage gegen Aussage). Jetzt wurde der MA letzte Woche gekündigt (da wir als Betriebsrat nicht gehört wurden, wirkungslos). Jetzt will der AG nochmals kündigen und hat uns jetzt auch informiert, bevor er das zweite Kündigungsschreiben losschickt.. In der Kündigung an die Mitarbeiterin ist kein Kündigungsgrund angegeben - es heißt ganz lapidar darin, sie werde fristgerecht zum 28.02.2007 gekündigt. Uns gegenüber werden aber die nicht fristgerechten Abmahnungen genannt...
1. geht das denn, eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen - müsste der AG nicht im Kündigungsschreiben bezug nehmen auf diese personenbezogenen Gründe ??
2. wie sollen wir uns denn jetzt verhalten?
Bin für jede Antwort dankbar!