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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristgerechte Kündigung ohne Abgabe von Gründen?

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pwh67
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine dringende Frage zum Thema Kündigung: vor zwei Monaten wurde eine Kollegin strafversetzt. Wir haben der Versetzung widersprochen und er AG wollte dagegen klagen - dazu kam es dann nicht mehr, weil die betroffenen Mitarbeiterin dann doch der Versetzung zugestimmt hat. Die neue Stelle hat sie nicht angetreten (ist seitdem wegen psychischen Problemen krankgeschrieben). Jetzt hat der AG sie abgemahnt, weil sie angeblich die weiteren Krankmeldungen nicht rechtzeitig abgeben hat (hier steht Aussage gegen Aussage). Jetzt wurde der MA letzte Woche gekündigt (da wir als Betriebsrat nicht gehört wurden, wirkungslos). Jetzt will der AG nochmals kündigen und hat uns jetzt auch informiert, bevor er das zweite Kündigungsschreiben losschickt.. In der Kündigung an die Mitarbeiterin ist kein Kündigungsgrund angegeben - es heißt ganz lapidar darin, sie werde fristgerecht zum 28.02.2007 gekündigt. Uns gegenüber werden aber die nicht fristgerechten Abmahnungen genannt...

  1. geht das denn, eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen - müsste der AG nicht im Kündigungsschreiben bezug nehmen auf diese personenbezogenen Gründe ??
  2. wie sollen wir uns denn jetzt verhalten? Bin für jede Antwort dankbar!
5.59007

Community-Antworten (7)

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Nordi

10.12.2006 um 12:21 Uhr

der AG brauch dem Mitarbeiter die Kündigungsgründe nicht angeben, sie sollte allerdings sofort zum anwalt ist ja man nicht grade so eine einfache sache

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Lotte

10.12.2006 um 13:11 Uhr

pwh67, Ihr solltet der Kollegin raten, eine KschKlage anzustreben und dafür einen Anwalt aufzusuchen.

Der Kündigung solltet Ihr widersprechen, als Grund würde ich den § 102 (3) 1., BetrVG anführen. Würde im Widerspruch auch darauf eingehen, dass Ihr die Abmahnung für nicht gerechtfertigt haltet.

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Fayence

10.12.2006 um 14:02 Uhr

Lotte, was meinst Du mit §102 (3) 1.? Die Gründe finden sich im Abs. 2, wobei als Widerspruchsbegründung der Verweis auf den Gesetzestext unzureichend ist.

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Lotte

10.12.2006 um 21:33 Uhr

Fayence??? In meinem BetrVG finden sich die Gründe in Abs.3. Ein bißchen Phantasie traue ich pwh67 durchaus zu, wollte lediglich einen möglichen Weg aufzeigen...

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Kölner

12.12.2006 um 22:22 Uhr

@Fayence Wenn man das Forum so durchstöbert, findet man mitunter echte "Kuriositäten". Du MUSST z.B. eine eigene Version des BetrVG haben. Mir erklärt sich ansonsten Deine Aussage "[...] Die Gründe finden sich im Abs. 2" nicht. Das ist ja schon toll...und so verständlich!Bedenken des BR zu einer Kündigung interessieren ja auch nicht wirklich.

post scriptum: Ich will auch ein solches BetrVG inkl. der neuen §§ 133-149!

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pwh67

12.12.2006 um 23:05 Uhr

Hallo, danke für Eure Antworten! Wir haben heute widerspruchen und haben uns auf die Nichtberücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach Absatz 3 berufen. Wenn unser AG jetzt wirklich kündigt, raten wir der Kollegin selbstverständlich, Kündigungsschutzklage zu erheben. Hoffe, sie kriegt das hin - ist zur Zeit stationär untergebracht. Petra

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Lotte

12.12.2006 um 23:09 Uhr

Hallo Petra, dann bleibt an dieser Stelle nur, der Kollegin viel Glück zu wünschen.

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