fristgerechte Kündigung
Hallo,
wenn wir als BR eine Anhörung zu einer fristgerechten Kündigung eines Kollegen bekommen, ist es der richtige Weg als erstes mit dem Kollegen zu sprechen? Auch wenn er noch nichts von der Kündigung weiss?
Danke
Jens9
Community-Antworten (6)
20.06.2006 um 09:27 Uhr
Ja, natürlich. Ihr seid dann bedauerlicherweise "Hiob"!
20.06.2006 um 13:25 Uhr
Ramses II
hattest Du da nicht einen vergessen (hilfe, ich bin leidewr nicht Bibelfest) ? :-)
20.06.2006 um 13:28 Uhr
@Rollie Stimmt. Es sind fünf Evangelisten: Lukas, Johannes, Markus, Matthäus und Ramses!
20.06.2006 um 13:50 Uhr
@Ramses II Der Knecht war es...
Aber ich will Dir widersprechen um des widersprechens Willen: Der BR ist doch zunächst der Hiobsbotschaftsempfänger, also Hiob! Allerdings ist AG in diesem Zusammenhang nur bedingt als Knecht zu bezeichnen. Nachher wandelt sich dann der BR zum Knecht!
Preisfrage: Wieviele "Rollen" hat denn ein solcher BR zu erfüllen?
20.06.2006 um 20:41 Uhr
Hallo Jens9,
natürlich soll der BR wenn irgend möglich mit dem Betroffenen reden. Wie soll er sonst eine aussagekräftige Stellungnahme schreiben?
Allerdings muss man bei der Übermittlung der "schlimmen Nachricht" sehr einfühlsam sein. Also nicht einfach anrufen und mitteilen: "Ihre Kündigung liegt auf dem Tisch." Lieber erst mal nach der Ursache der geschilderten Probleme (z.B. vorausgegangene Abmahnung) fragen und erst später auf die drohende Kündigung zu sprechen kommen.
21.06.2006 um 15:19 Uhr
Solche Gespräche sind immer unangenehm. Es ist auch kein feiner Zug, wenn der Arbeitgeber das dem BR zuerst auf den Tisch legt, ohne es vorher dem MA mitgeteilt zu haben. Auch bei uns drücken sich manche Vorgesetzte gerne um solche Gespräche.
Je nach Kündigungsgrund (z.B. eine krankheitsbedingte Kündigung) kann man möglicherweise mit dem betroffenen MA auch Wege entwickeln, wie die Kündigung zu vermeiden ist. Das ist aber alles nicht ganz einfach.
Wenn möglich, also wenn sich einer der Ablehnungsgründe nach §102 konstruieren lässt, sollte man als BR der Kündigung nicht zustimmen, dann hat der AN beste Chancen beim Arbeitsgericht.
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