Erstellt am 24.06.2006 um 10:31 Uhr von Z.Ickig
Das kommt wohl auf die Art der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.
Kommen die beiden überwiegend gut miteinander aus, dann könnte der Betroffene mit einer Abmahnung davonkommen.
Wenn das Verhältnis hingegen spannungsgeladen sein sollte, dann hat der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten möglicherweise eine willkommene Steilvorlage für eine Kündigung hingelegt.
Eine fristlose Kündigung ist durchaus vorstellbar, da es sich bei dem beschriebenen Verhalten um die Verwirklichung eines Straftatbestandes handelt; der Arbeitgeber könnte neben der Kündigung auch noch einen Strafantrag stellen.
§ 248b StGB, Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Erstellt am 24.06.2006 um 10:43 Uhr von blasimuki
Danke für die schnelle Antwort!
Erstellt am 24.06.2006 um 14:36 Uhr von s.f.h.
Hallo blasimuki
Dabei ist aber zu beachten, das geschaut werden muß, ob das Ausleihen ohne Rücksprache nicht vielleicht üblich bei euch ist.
Wenn es über Jahre üblich ist, dass sich MA hin und wieder ein Fahrzeug ohne Rücksprache ausleihen, ohne Nachteile zu erleiden, wird es wohl kaum für eine ausserordentliche Kündigung genügen.
Erstellt am 24.06.2006 um 14:41 Uhr von blasimuki
Üblich ist das bei uns ganz und gar nicht. Der Schlüssel des Autos wurde nicht in den dafür vorgesehenen Schrank zurückgelegt, sondern nach Feierabend mitgenommen.
Erstellt am 24.06.2006 um 15:24 Uhr von s.f.h.
Vielleicht gelingt es euch, wenigstens eine fristgerechte Kündigung hinzubekommen.
Erstellt am 24.06.2006 um 20:25 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Sorry...aber warum soll der BR hier eine fristgerechte Kündigung hinbekommen...?
Erstellt am 24.06.2006 um 21:40 Uhr von s.f.h.
Weil es manchmal hilft, an die Menschlichkeit von ArbGeb zu appelieren. Ein Recht darauf gibt es nicht, aber wenn es nun das einzige Vergehen war, geht ja vielleicht auch die etwas weichere Variante...
Erstellt am 24.06.2006 um 21:47 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Entweder man hat das Schicksal bewusst herausgefordert oder halt nicht.
Ich glaube auch nicht, dass der AG vor einem evt. ArbGerichtsProzess das Risiko eingehen wollte, seine Beweggründe von einem Richter frei dem Motto hinterfragen zu lassen: "Na, wenn sie schon fristgerecht kündigten, dann war es ja auch kein Diebstahl und damit auch nicht so schlimm".
Erstellt am 24.06.2006 um 22:00 Uhr von blasimuki
Will mal eben ein paar Kohlen aus dem Feuer nehmen...
Es gibt bislang noch keine Reaktion vom AG, aufgrund einer eher gespannten Situation zwischen BR und AG momentan (es geht um die 40 h Woche), erwarten wir natürlich keine freundschaftliche Korrespondenz...
Der betroffene Kollege hat sich allerdings in derselben Woche (Firmenfahrzeugvorfall) auch schon einen "blauen Dienstag" genehmigt...
Es gibt noch mehr Vorfälle...
Erstellt am 24.06.2006 um 22:03 Uhr von Kölner
@blasimuki
Wie kann der AG sauer auf den BR sein, wenn es um die 40h-Woche geht? Das ist Individualrecht!
Erstellt am 24.06.2006 um 22:06 Uhr von blasimuki
Engstirnigkeit? Unverständnis, daß der BR seine Rechte wahrnimmt? Ja, bei uns ist das so. Wir sind die Bösen! Ich bin die letzten Tage auch nur hauptsächlich mit Kopfschütteln beschäftigt, aufgrund dieser Situation. Die sollten wir aber besser nicht in diesem Thread besprechen. Ich melde mich dazu sicher wieder...
Erstellt am 24.06.2006 um 22:15 Uhr von s.f.h.
Erstellt am 24.06.2006 um 23:21 Uhr von Ramses II
"Dabei ist aber zu beachten, das geschaut werden muß, ob das Ausleihen ohne Rücksprache nicht vielleicht üblich bei euch ist. "
Oh oh! Der Arbeitsrichter wäre dann wohl verpflichtet eine "Mitteilung" an das Finanzamt zu machen.
Erstellt am 25.06.2006 um 09:55 Uhr von s.f.h.
@Ramses II
Das wäre allerhöchstens Pech für die Mitarbeiter gewesen, weil dieses Sonderrecht dann zukünftig entfiele. Welcher Arbeitgeber würde es denn noch auf eine Kündigungsschutzklage ankommen lassen, wenn es aussichtslos ist, diese zu gewinnen und sie am Ende nur eine Steuernachzahlung, bzw. zumindest viel Ärger bedeutete?