Frage zum GBR
In unserem Gremium sind viele relativ neu und möchten daher (fast) alles an den GBR abgeben. Praktisch heißt dies, dass man ganz viele GBV abschließt.
Hiermit bin ich ganz und gar nicht einverstanden.
Es gibt Regelungen, die wir am Standort viel besser abschließen könnten, zudem sehe ich nicht ein, wieso ein Gremium in einer Rahmen GBV Dinge abschließend regeln will, die nur unseren Standort betreffen.
Z.B. Qualität, sie wird, da an den Standorten verschiedene Projekte bearbeitet werden unterschiedlich geprüft. Unsere Qualitätsüberprüfung ist im Rahmen dieser Standorte einzigartig.
Wie kann ich jetzt PRAKTISCH verhindern, dass der GBR sich für diese Regelung zuständig fühlt. Da ich alleine bin, habe ich auch fast keine Chance, dass im Sitzungsprotokoll steht, dass sich unser Standort eine eigene Regelung vorbehält.
An der GBV mitzuarbeiten wird mir nicht angeboten, da ich von einer anderen Fraktion bin.
Ich bzw. unser Standort müßte damit rechnen, dass, wenn der GBR es ganz bös wollte, uns eine derartig heftige "Qualitätskontrolle" reinhauen.

Bitte jetzt keinen allgemeinen Verweis auf § 50, ich weiß schon, wann GBR und wann BR zuständig ist, ich habe die Schwierigkeit, wie unsere Rechte als BR praktisch durchsetztbar ist, wenn man im Gremium GBR allein steht.

Danke!