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GBR und BR

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tiktak
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wie legt Ihr § 50 BetrVG? § 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. (2) Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Der Betriebsrat kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten. § 27 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Hier geht es nur um Absatz 1 Frage Nr. 1: Wer entscheidet welche Angelegenheiten die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe regeln? Unsere Mitglieder werden immer durch die Mehrheit der Stimmen von anderen Kollegen überstimmt,obwohl IG Metall die gleiche Meinung wie wir hatte. Der Beschluss bringt anderen Betrieben nichts,schadet aber auch nicht.Für unseren Betrieb war er aber sehr schlecht. Frage NR.2 Kann ein BR aus der GBR austretten? danke

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Community-Antworten (5)

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DonJohnson

17.10.2009 um 15:57 Uhr

Ich fange mal hinten an..

Zu 2: Lt. § 47 Abs 1 BetrVG ist von den örtlichen Betrieben ein GBR zu gründen. Hat zu ist zu sind zwingende Vorschriften. Aus diesem Grund geht das mit dem Austreten nicht.

Zu 1: "Bezüglich der Zuständigkeit, hast du das ja gelesen. Weiterhin ist vertritt der GBR die Belange der Betriebsratslosen Betrieben. Die wesentliche Aufgeabe des GBR (neben seiner gesetzlichen Aufgaben nach § 50 BetrVG) darin, Strategien des AG entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die Belegschaften und Betriebsstätten der einzelnen Betriebe gegeneinander auszuspielen.

Beispiel: Der BR des Betriebes A verweigert die Zustimmung zu Überstunden. Der AG droht die Verlagerung der Produktion in andere Betriebsteile des Unternehmens an.

Hier gibt es Handlungsbedarf, der über den GBR organisiert werden kann und muss. Die Institution des GBR bietet den örtlichen BR die Möglichkeit und Chance, Informationen auszutauschen und eine von gemeinsamen Prinzipien getragene, über den "Tellerrand" des Einzelbetriebes hinauswirkende Gegenstategie zu entwickeln."

Christian Schoof

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tiktak

17.10.2009 um 16:50 Uhr

@ DonJohnson Danke für deinen Antwort,aber das hilft mir auch nicht weiter. Beispiel: 6 Betriebe--6 örtliche BR 1 GBR Vier grössere Betriebe werden dicht gemacht.(800 AN) Zwei kleinere Betriebe (300 AN) arbeiten ohne Kürzarbeit ganze Zeit. Kunde will und hat langfristige Verträge mit die zwei,aber nicht mit vier anderen.Bis jetzt haben wir die Kollegen in anderen Betrieben unterstürzt durch den Druck die wir erzeuegen konnten, sonst wäre für die, schon vor einige Monaten aus . Durch schon bekannte Krise haben andere Betriebe keine Chanse mehr.Viele Menagmentfehler, alte Technologie, alte Maschinen und Gäbaude und muss sagen auch schlechte Verhandlungen Örtliche BR haben zu dieser Status geführt. So jetzt haben wir einen Interessenkonflikt,sollen wir GBR weiter unterstüzen oder müssen wir zuerst auf unsere Betriebe denken.Glaub mir,wir haben viel versucht GEW.,Anwälte,Berater alle sind an Bord aber vier anderen wollen nicht viel hören.

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DonJohnson

17.10.2009 um 17:01 Uhr

@tiktak Danke für deinen Antwort,aber das hilft mir auch nicht weiter.

Also ich bitte dich. Auf deine beiden Fragen habe ich geantwortet. Entschuldige bitte, dass meine Glaskugel deine Situation nicht annähernd erahnen konnte...

Vier grössere Betriebe werden dicht gemacht.(800 AN) Zwei kleinere Betriebe (300 AN) arbeiten ohne Kürzarbeit ganze Zeit.

Ich denke, du hast größere Probleme als die mit dem GBR...

Durch schon bekannte Krise haben andere Betriebe keine Chanse mehr.Viele Menagmentfehler, alte Technologie, alte Maschinen und Gäbaude und muss sagen auch schlechte Verhandlungen Örtliche BR haben zu dieser Status geführt.

Na, gerade letzteres kann an den zuvor genannten ja wohl keine Auswirkung gehabt haben - wenn solltest du mir diese mal nennen...

So jetzt haben wir einen Interessenkonflikt,sollen wir GBR weiter unterstüzen oder müssen wir zuerst auf unsere Betriebe denken.

Ich denke, meine Antwort anfangs war zumindest diesbezüglich mehr als ausreichend...

Glaub mir,wir haben viel versucht GEW.,Anwälte,Berater alle sind an Bord aber vier anderen wollen nicht viel hören.

Sag mal, worum geht es dir jetzt eigentlich???

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tiktak

17.10.2009 um 17:39 Uhr

@ DonJohnson Es geht um das: Wir sind der Meinung da die Beschlusse der noch immer bestehende GBR sehr viel Schaden in unseren Betrieben einrichten.Die Kollegen von GBR sind nicht mehr kampfbereit,die sagen nur noch JA zu GF Ideen obwohl die bringen nur noch mehr Geld für Investoren und weniger Geld für AN.Am ende spielt es auch keine Rolle mehr. Frage war: Wie wiet sind die Beschlusse der GBR binden wenn die nichts gutes für uns bringen? Kann örtliche BR Beschlüsse der GBR kippen und als örtliche BR direkt verhandeln weil unsere Ausgangposition viel besser ist und Kollegen erwarten so etwas von uns?

P
paula

17.10.2009 um 19:55 Uhr

es ist keine Frage einer Entscheidung was in den betriebn zu regeln ist und was über den GBR. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor.

Was kann zwingend nur durch den GBR geregelt werden? Lese bitte einmal im Fitting hierzu nach. Gerade die Beispiele sollten helfen...

Außerdem gilt es zu beachten, dass auch wenn einzelne BRs delegieren dies ja nicht für Euch gilt. Ihr könnt frei entscheiden

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