Hallo,
unser ArbG hat den GBR zur Verhandlung eines IA/SP aufgefordert. Hintergrund: eine Außenstelle soll von den einen Betrieb abgespaltet werden und einen anderen Betrieb zugeführt werden.
Weil nun also zwei Betriebe betroffen sind hält der ArbG den GBR für zuständig und hat ihm, ohne die örtlichen BR zu informieren, einen Entwurf für einen IA(SP zugeschickt

Ist der GBR wirklich zuständig oder will er, wie ich es glaube, weil wir etwas unbequemer sind aus Bequemlichkeit an den GBR wenden?

L.G.
L.