Den Bezug zum KBR hatte ich zwar auch nicht verstanden,...
Och Mensch, das ist deshalb so gekommen weil ich die letzten Tage enorm KBR fixiert war und Recherchen bis zum Abwinken führte. Da beide Gebilde fast identisch sind - von der Bildung eines KBRs die freiwillig ist mal abgesehen - und ich nur noch KBR / GBR vor den Augen hatte, ist mir dann der Ausdruck KBR über die Finger gerutscht. Das ändert aber an der gesamten Antwort nichts, denn den Halbsatz:
...die dann aber auch nur für die beiden Betriebe gilt und nicht konzernweit
kann auch völlig problemlos in
die dann aber auch nur für die beiden Betriebe gilt und nicht Unternehmensweit
ummünzem ohne am Inhalt dieser Antwort auch nur das geringste zu ändern ;)
Sehe es so, dass durchaus das Thema strittig ist, mindestens jedoch der Sozialplan Sache des BR"s ist.
Hierzu § 50 Abs. 1 S 1 BetrVG:
Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat.
Wobei auch hier wieder das Hauptaugenmerk auf:
und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können
Einzelnen BR können aber eben IA / SP / NA regeln, dafür ist definitiv nicht der GBR ohne Beauftragung zuständig! Also strittig dürfte somit der § 50 Abs. 1 nicht sein, ggf. einfach auch in die Kommentierung gucken, am besten in den Fitting UND in den Richardi ;)
Den arbG zu Verhandlungen aufzufordern macht in meinen Augen wenig Sinn, wenn er den GBR für zuständig hält.
Völlig falsch! Vergesst nicht, IA / SP Verhandlungen solltet Ihr Euch ganz groß auf die Fahne schreiben. Vergesst auch nicht das es auch zu betriebsbedingten Kündigungen kommen könnte, ohne og. Verhandlungen stehen die AN noch schlechter da und wer nichts verhandelt hat auch nichts.
IA ist wichtig damit IHR eine Richtschnur habt wie die Betriebsänderung über die Bühne geht - da könnt Ihr auch eigene Konzepte vorschlagen -, SP ist wichtig um Nachteile der Betriebsänderung für die AN abzumildern oder ganz auszugleichen. Im Idealfall ergänzen sich IA / SP, denn der SP orientiert sich idealerweise anhand der Maßnahmen die im IA verhandelt wurden. Wer soetwas noch nie verhandelt hat dürfte sich schwer tun, deshalb unbedingt auswärtigen Sachverstand mit ins Boot holen!
Sehe zur Zeit nur die Möglichkeit per Beschluss Sachverständigen einzuschalten und dann per Beschlussverfahren die eigentlichen Prüfung zu verlangen.
Was für eine Prüfung? Ob der GBR oder die einzelnen BR zuständig sind?
Bis dahin ist zwar schon alles rum,...
Auch falsch, wenn Ihr den AG zu Verhandlungen auffordert ist garnichts rum solange Ihr - idealerweise der Wirtschaftsausschuss - noch Klärungsbedarf hat und zu klären ist eine Menge, Mißverständnisse müssen ausgeräumt sein und die eine oder anderer Angelegenheit bedarf einer ausführlicheren Erklärung ;)
...aber hier geht es auch darum den ArbG zu zeigen, dass er sich niicht an den GBr zu wenden hat, nur weil dies für ihn einfacher ist.
Eure von Dir genannten Probleme und Sorgen solltet Ihr nicht jetzt für Grabenkämpfe nutzen, darunter würden im schlimmsten Fall nur die AN zu leiden haben. Versucht im IA eigene Konzepte zum Betriebsübergang zu erarbeiten und zwingt den AG an den Verhandlungstisch bezüglich SP, notfalls auch über die E-Stelle, die in diesem Fall erzwingbar wäre.