Erstellt am 06.12.2006 um 11:48 Uhr von Jube
Hallo Santana,
wenn Euer AG den einen Arbeitsplatz doppelt besetzen will, dann lasst ihn doch, das ist dann sein Problem. Die Kollegin in Elternzeit hat Anspruch auf einen gleichwertigen aber nicht unbedingt denselben Arbeitsplatz, der Praktikantin kann nicht besseres passieren, als einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ihr solltet den AG aber nochmals darauf hinweisen.
Erstellt am 06.12.2006 um 11:54 Uhr von Kölner
@Konrad
Muss denn ein Arbeitsplatz nach Abschluss der Elternzeit nicht mehr grundsätzlich zur Verfügung stehen???
Erstellt am 06.12.2006 um 12:11 Uhr von Kölner
Warum löscht sich Konrad weg?
Erstellt am 06.12.2006 um 12:51 Uhr von Fayence
Kölner,
vielleicht sucht er gerade eine Antwort, die passender erscheint ... ;-))
Erstellt am 06.12.2006 um 12:58 Uhr von richi
Köllner und Fayence,
welche passende Antwort fällt euch denn ein?
Erstellt am 06.12.2006 um 13:03 Uhr von paula
@kölner und fayence
also wenn ihr so weiter macht schreibt konrad hier keine kommentare mehr... wäre doch dann nur noch halb so lustig :-)
Erstellt am 06.12.2006 um 13:09 Uhr von Kölner
@richi
In diesem Fall?
Ein paar Antworten...
...§ 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG
...der BR sollte sich hinsichtlich des grundsätzlichen Einsatzes von PRAKTIKANTEN mal intensiver mit § 99 BetrVG befassen
...hinsichtlich der unbefristeten Einstellung der Praktikantin § 99 BetrVG mit Freude zustimmen
...§ 18 BErzGG
Erstellt am 06.12.2006 um 13:10 Uhr von Kölner
@paula
oder Ramses II...
*brüll*
*LOL*
Erstellt am 06.12.2006 um 13:14 Uhr von richi
Hallo Kölner,
siehst du, es geht doch !!!!
Gruss richi
Erstellt am 06.12.2006 um 13:21 Uhr von Kölner
@richi
Schön, dass Du Deine Rollenzuschreibung angenommen zu haben scheinst!
Erstellt am 06.12.2006 um 13:29 Uhr von Konrad
Naja jeder greift mal daneben. sorry santana
An die "Schlaumeier" @ramsesII, kölner, paula
ihr solltet euch besser ums sachliche Themen
der Fragenden kümmern, als über andere ablästern.
Gruß Konrad
Erstellt am 06.12.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
@Konrad
Komm schon: Wer löscht, muss für den Spott nicht sorgen!