Eine Kollegin ist seit 12/06 für 2 Jahre in Elternzeit. (Alleinerziehend)
An ihren Arbeitsplatz möchte sie nach der Elternzeit wieder zurückkehren.
Ihren Vorgesetzten hat sie dies mitgeteilt.
Während ihrer gesamten Abwesenheiten (Mutterschutz/Elternz.) ist bis einschl. 03/2007 eine Praktikantin befristet eingestellt worden. Die PL möchte nun mit sofortiger Wirkung den befristeten Arbeitsvertrag der Praktikantin in einen unbefristeten umwandeln. Kann ich nach §99 BetrVG meine Zustimmung zur Umwandlung verweigern? Begründung: der Vetrag kann nochmals befristet verlängert werden. Bendenken, die MA ist alleinerziehend, usw.usw. Vielen Dank für die Info