Erstellt am 27.06.2006 um 11:04 Uhr von Rollie
Nein, es liegt meines Erachtens im Ermessen des AG's, zu entscheiden, ob er einen Mitarbeiter befristet oder unbefristet einstellt.
Der Betriebsrat hätte ggf. bei der Einstellung des neuen Mitarbeiter sich mit dem AG kurzschließen können, ob es nicht Sinn machen würde, hier anders zu entscheiden.
Erstellt am 27.06.2006 um 11:04 Uhr von Frank B.
Da habt ihr entweder als BR geschlafen oder der jemand ist nicht mit dir vergleichbar.
Siehe §99 Abs2 Ziff.3 BetrVG. FITTING 22. Auflage §99 BetrVG RN 189
Erstellt am 27.06.2006 um 11:06 Uhr von kikipoggi
Hallo,
laut § 99 abs.2 satz 3 BetrVG hätte der BR die zustimmung verweigern können.
Erstellt am 27.06.2006 um 11:18 Uhr von Mona-Lisa
@slampi,
"ich bin auch im Betriebsrat tätig" heisst doch, dass du Betriebsrat bist.
Leichter kann ein Arbeitgeber keinen Betriebsrat los werden!
Befristung auslaufen lassen, fertig!