- Azubi X ist JAVler
- schafft die Prüfung
- stellt fristgemäß seinen Antrag auf Übernahme
Zur Zeit seiner Prüfung ist keine (passende) Stelle frei, sodaß er gehen müsste.
X jedoch droht mit dem Gericht, weil kurz vor seiner Prüfung eine Stelle besetzt wurde.
Der AG backt im netterweise (aus Angst vor Trouble) ein Arbeitsplätzchen und er schreitet zur Tat.
Ein 3/4 Jahr später kommt Azubi Y und steht kurz vor der Prüfung. Y bekommt aufgrund guter Leistung und momentanem Personalbedarf eine Stelle in Ihrer momentanen Abteilung angeboten.
Zunächst standardmäßig befristet auf ein Jahr.
X hört das und kündigt schon mal seinen Widerspruch im BR an, weil er glaubt die Stelle genausogut selbst ausfüllen zu können...
Meine Fragen:
1- Hat X irgendein Anrecht? Er hat doch eigentlich schon seine Stelle bekommen...
2- Kann er im BR alleine was ausrichten? Wenn ja,was??
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke
Sorgenfalte
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