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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Widerspruch bei Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis?

S
Sorgenfalte
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine "kurze Frage". :-)

  • Azubi X ist JAVler
  • schafft die Prüfung
  • stellt fristgemäß seinen Antrag auf Übernahme

Zur Zeit seiner Prüfung ist keine (passende) Stelle frei, sodaß er gehen müsste. X jedoch droht mit dem Gericht, weil kurz vor seiner Prüfung eine Stelle besetzt wurde.

Der AG backt im netterweise (aus Angst vor Trouble) ein Arbeitsplätzchen und er schreitet zur Tat.

Ein 3/4 Jahr später kommt Azubi Y und steht kurz vor der Prüfung. Y bekommt aufgrund guter Leistung und momentanem Personalbedarf eine Stelle in Ihrer momentanen Abteilung angeboten. Zunächst standardmäßig befristet auf ein Jahr.

X hört das und kündigt schon mal seinen Widerspruch im BR an, weil er glaubt die Stelle genausogut selbst ausfüllen zu können...

Meine Fragen: 1- Hat X irgendein Anrecht? Er hat doch eigentlich schon seine Stelle bekommen... 2- Kann er im BR alleine was ausrichten? Wenn ja,was??

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Danke Sorgenfalte

2.05504

Community-Antworten (4)

F
Fayence

13.09.2006 um 17:52 Uhr

Sorgenfalte,

  1. Kann ich nicht erkennen!
  2. Nein

Mr. oder Mrs. X sollte man einmal auf den Boden der Tatsachen zurückholen!

C
ChiefBroady

13.09.2006 um 18:19 Uhr

Na der hat Nerven :-)

Wenn eine Stelle offen ist, muss der Betrieb doch eigentlich eine interne Ausschreibung machen auf die sich dann der Azubi bewerben kann. Auf diese Stelle kann sich doch theoretisch auch der "alte" Azubi Bewerben. Ob er die Stelle dann bekommt hängt von BR und GL ab.

K
Kölner

14.09.2006 um 01:57 Uhr

@ChiefBroady Na, ich würde ja sagen, dass eine Arbeitsplatzvergabe in diesem Fall nicht vom BR abhängt!

A
Angi1

14.09.2006 um 12:12 Uhr

Hallo Sorgenfalte,

X ist im Fall der Übernahme nicht mehr für Y als JAV zuständig, da dieser dann in keinem Ausbildungsverhältnis sondern in einem Arbeitsverhältnis steht und dafür der BR zuständig ist. (Außer Y wäre bei Übernahme noch keine 18).

Außerdem hat X doch sicher einen unbefristeten Vertrag bekommen und Y wird nur ein befristeten Vertrag angeboten.

MfG Angi1

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